Digitale JustizAbschlussbericht „Zivilprozess der Zukunft“
Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“, die das zivilprozessuale Verfahrensrecht vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung überprüft, hat nun ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Dieser enthält konkrete Handlungsempfehlungen zur Modernisierung des Zivilprozesses. Die Einsetzung der Reformkommission geht auf einen Beschluss des Bundesjustizministers und der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zurück. Neben dem Bundesministerium der Justiz und den Landesjustizverwaltungen waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der gerichtlichen Praxis sowie wichtiger Interessengruppen beteiligt. „Die gerichtliche Praxis ist nicht in jeder Hinsicht auf der Höhe der Zeit. Zwar haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Vorhaben zur Modernisierung der Justiz auf den Weg gebracht. Insbesondere hinsichtlich Digitalisierung, Zugänglichkeit der Justiz und Verfahrenseffizienz gibt es aber noch viel zu tun“, sagte Bundesjustizminister Volker Wissing. Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ habe nun den Reformbedarf in der Ziviljustiz umfassend analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. „Auf ihren Bericht wird die Politik in den kommenden Jahren aufbauen, wenn es darum geht, unsere Ziviljustiz fit für die Zukunft zu machen“, betonte Wissing.
Moderner Zugang zur Justiz
Der Abschlussbericht formuliert ein Leitbild für den Zivilprozess der Zukunft, das auf einem nutzerfreundlichen, barrierearmen Zugang zur Justiz basiert. Verfahren sollen schneller, effizienter und digitaler werden. Der Bericht sieht klare Verfahrensregeln, eine transparente Kommunikation sowie die bessere Vorhersehbarkeit von Abläufen als zentrale Bausteine eines zukunftsfähigen Zivilprozesses. Zu den wichtigsten Handlungsempfehlungen der Kommission gehören folgende Punkte:
- Ein bundesweites Justizportal soll als einheitliche, zentrale Anlaufstelle für alle justizbezogenen Informationen und Dienstleistungen eingeführt werden. Neben Informationen und Auskünften soll es das Portal den Rechtsuchenden ermöglichen, digital Justizdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Anträge einzureichen und über dieses Klagen zu erheben.
- Die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess soll über eine bundeseinheitliche und cloudbasierte Kommunikationsplattform erfolgen. Sämtliche verfahrensbezogenen elektronischen Dokumente sollen an die Kommunikationsplattform übermittelt und dort eingesehen, abgerufen und perspektivisch auch bearbeitet werden können. So soll eine reibungslose sichere Kommunikation zwischen den Beteiligten gewährleistet werden.
- Das seitenbasierte PDF-Format soll durch einen maschinenverarbeitbaren digitalen Parteivortrag ersetzt werden. Dazu soll ein digitales Verfahrensdokument erprobt werden, das den Parteien einen geordneten und gegliederten Vortrag ermöglicht.
- Die Beweisaufnahme soll effizienter gestaltet werden. Dies soll insbesondere durch digitale Lösungen erfolgen. Das betrifft beispielsweise ein digitales Beweisverzeichnis oder die Verwertung von Zeugenaussagen in Parallelverfahren durch Ton- und/oder Videoaufzeichnungen.
Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind die digitale Vollstreckung, die Stärkung des Kammerprinzips und die weitere Spezialisierung einzelner Kammern sowie verfahrensfördernde Maßnahmen wie Organisationstermine und gerichtliche Hinweispflichten. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen soll künftig verpflichtend werden, dazu sind Anwendungen zur automatisierten Anonymisierung unentbehrlich.
Der Abschlussbericht soll bei der nächsten Sitzung des Bund-Länder-Digitalgipfels im Frühjahr 2025 zentraler Tagesordnungspunkt sein. Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern werden die Empfehlungen prüfen und auf der Basis des Abschlussberichts konkrete Maßnahmen für die Modernisierung des Zivilprozesses vorschlagen.
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