ÖFIT/FU BerlinAuf dem Weg zur automatisierten Verwaltung

Wie verändern sich Rechtssetzung und -anwendung durch die Digitalisierung? Das ÖFIT hat ein White Paper dazu vorgelegt.
(Bildquelle: ÖFIT)
Die digitale Transformation – sogar bis hin zur Automatisierung – schreitet voran, auch innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Um erfolgreich und nachhaltig zu sein, benötigt eine umfassende digitale Transformation aber auch einen geeigneten gesetzlichen Rahmen. Neben der Aufgabe einer materiellen Ausgestaltung eines gesetzlichen Rahmens stehen auch die Rechtssetzung und -anwendung selbst vor Herausforderungen. Denn auch an diesen Bereich werden durch die technologischen Möglichkeiten neue Ansprüche gestellt, konstatiert das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT). Nun hat das ÖFIT gemeinsam mit dem Verwaltungsrechtsexperten Thorsten Siegel von der Freien Universität Berlin ein White Paper publiziert, das diese Ansprüchen und Herausforderungen im Verwaltungskontext aus technischer und aus rechtlicher Perspektive beleuchtet. Ziel der Veröffentlichung ist es, jene Einflüsse digitaler Technologien zu identifizieren und einzuordnen, die auf Rechtssetzung und Rechtsanwendung einwirken und die rechtliche gemeinsam mit der technischen Perspektive zu beleuchten.
Neue Technologien beeinflussen die Rechtssetzung
Das ÖFIT sieht hier vielseitige Einflüsse: Neben den bekannten digitalen Wegen der Kommunikation, der Nutzung digitaler Signaturen oder der Schaffung von Online-Formularen zur Antragstellung kann es auch zu Technologiesprüngen wie im Fall der generativen Künstlichen Intelligenz (KI) kommen, die den Status quo verändern.
Zwar sei man von einer vollumfänglichen Unterstützung und wirksamen nachvollziehbaren Steuerung durch KI derzeit noch entfernt, so das ÖFIT, dennoch existierten bereits andere ausgereifte Technologien, welche die Rechtssetzung und Rechtsanwendung maßgeblich wandeln können. Dazu gehörten etwa Legal-Tech-Anwendungen wie Smart Contracts, die Blockchain-Technologie, maschinelle Unterstützungssysteme oder auch softwarebasierte Entscheidungssysteme. Im Zusammenwirken dieser Technologien scheine die technische Utopie einer Automatisierung des Verwaltungsrechts beziehungsweise der Verwaltungsverfahren in den kommenden Jahren nicht außerhalb des Möglichen zu liegen, so das ÖFIT. Wenn es darum gehe, diese Technologien sinnvoll und nachhaltig einzusetzen, zeige sich, dass die technischen Möglichkeiten und die rechtliche Realität häufig in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Das Paper hat daher zum Ziel, beide Perspektiven einzubeziehen und einen gemeinsamen Ausgangspunkt zu schaffen.
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