IT-PlanungsratBeschlüsse der 37. Sitzung

In seiner 37. Sitzung in Saarbrücken hat der IT-Planungsrat weitere Schritte für die Verwaltungsdigitalisierung über 2022 hinaus beschlossen.
(Bildquelle: Jennifer Weyland/Saarländische Landesregierung)
Der IT-Planungsrat hat gestern (9. März 2022) in seiner 37. Sitzung in Saarbrücken unter der Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Bundes-CIO, weitere Schritte für die Verwaltungsdigitalisierung über 2022 hinaus beschlossen. Wie der IT-Planungsrat mitteilt, waren sich alle Mitglieder angesichts des Kriegs in der Ukraine einig, nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen, sondern sich zuerst darauf zu verständigen, die für die Unterstützung der betroffenen Menschen relevanten Anstrengungen zur Digitalisierung der Verwaltung zu priorisieren und zu intensivieren.
Angesichts der Ende 2022 auslaufenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bemerkte Markus Richter: „Mit vereinten Kräften müssen wir alles daransetzen, die OZG-Umsetzung voranzubringen. Durch die heutigen Beschlüsse gehen wir weiter in die richtige Richtung. Wir sprechen uns zum Beispiel für ein zentrales Bürgerpostfach aus. Die Länder können nachnutzen. So steigern wir die Interoperabilität der Nutzerkonten.“ Annette Schmidt, Präsidentin der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), ergänzte: „Die Verwaltungsdigitalisierung endet nicht mit der Umsetzungsfrist des OZG. Dies zeigen auch die heutigen Beschlüsse des IT-Planungsrats, bei deren Umsetzung die FITKO umfassend unterstützt.“
Modernisierung der Register und Organisationskonto
Den Angaben des IT-Planungsrats zufolge sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen künftig digitale Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich nach dem Once-Only-Prinzip in Anspruch nehmen können. Die Nutzenden sollten damit Informationen, die einmal bei der Verwaltung hinterlegt sind, nicht erneut als Nachweis erbringen müssen. Hierfür sei eine verknüpfte Registerlandschaft notwendig. Der IT-Planungsrat habe in seiner 37. Sitzung die Programmplanung der Gesamtsteuerung Registermodernisierung samt Meilensteinen bis 2025 beschlossen. Diese sehe unter anderem vor, dass die notwendigen technischen Komponenten für eine verknüpfte Registerlandschaft bis 2024 umgesetzt sind und der laufende Betrieb mit Anschluss priorisierter Register bis 2025 realisiert wird.
Des Weiteren hat der IT-Planungsrat laut eigenen Angaben die Weichen für den Betrieb des einheitlichen Organisationskontos gestellt. Es soll Firmen bundesweit die Möglichkeit bieten, sich mithilfe ihrer ELSTER-Zertifikate bei Online-Diensten anzumelden, Anträge authentifiziert auszufüllen und abzusenden sowie Bescheide über ein zentrales Postfach zu empfangen. Pilotpartner, die bereits im vergangenen Jahr an das Organisationskonto angebunden wurden, seien Bremen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und der Bund (wir berichteten); weitere Länder sollen zeitnah folgen. Meilensteine für 2022 seien die Bereitstellung der Postfächer, die eine Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen ermöglichen, sowie der Autorisierungstechnologie. In seinen Beratungen habe der IT-Planungsrat einer Übernahme des einheitlichen Organisationskontos in sein Produktportfolio zugestimmt. Das Produkt-Management soll die FITKO mit Jahresbeginn 2023 übernehmen.
Außerdem hat sich der IT-Planungsrat laut eigenen Angaben mit dem Thema Cyber-Sicherheit befasst. In den vergangenen Monaten habe die Länderarbeitsgruppe Cyber-Sicherheit der IMK (LAG CS) eine „Leitlinie zur Entwicklung föderaler Cyber-Sicherheitsstrategien“ erstellt, die dem IT-Planungsrat in seiner gestrigen Sitzung vorgelegt wurde. Die Mitglieder haben eine länderübergreifende und gemeinsam abgestimmte Leitlinie begrüßt und erneut die hohe Bedeutung einer gesamtstaatlichen Cyber-Sicherheitsarchitektur betont.
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