AufenthaltBreitenwirkung in der Fläche

Die Nutzerzahlen der OZG-Dienste zum Aufenthalt steigen.
(Bildquelle: BMI)
Die OZG-Onlinedienste rund um den Aufenthalt, die das Land Brandenburg als Federführer im OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ zur Nachnutzung bereitstellt, haben sich bundesweit etabliert. Derzeit sind die Dienste laut Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) in 14 Bundesländern im Einsatz, knapp 100.000 Online-Anträge sind inzwischen gestellt worden. Derzeit werden über 8.000 Online-Anträge pro Monat abgesendet. In einigen Ausländerbehörden gehen bereits über 80 Prozent der Antragseingänge online ein. Die steigenden Online-Antragszahlen sind auch eine Folge immer weiterer Live-Gänge. Derzeit sind über 250 Ausländerbehörden an den Dienst angeschlossen; darunter auch größere Städte wie Heidelberg, Hannover, Leipzig oder Mannheim. Weitere 160 Ausländerbehörden sollen sich laut BMI derzeit im Roll-out-Prozess befinden.
Komfort und Zeitersparnis
Mit den steigenden Online-Antragszahlen sind positive Wirkungen für die Nutzenden verbunden, berichtet das BMI unter Bezugnahme auf eingegangene Nutzerbewertungen. So sei es möglich, durch die Online-Abwicklung Vor-Ort-Termine und damit Reiseaufwand einzusparen; der Antrag selbst werde als einfach und verständlich bezeichnet.
Auch für die Sachbearbeitung vor Ort gehen mit der Online-Antragstellung positive Effekte einher, da die Onlinedienste strukturiert-maschinenlesbare Daten direkt in die Fachverfahren liefern. Dadurch ist unter anderem ein automatisierter Abgleich mit Bestandsfällen möglich. Über Schnittstellen zwischen Fachverfahren und E-Akte-Systemen können die Anträge per Knopfdruck in das jeweilige DMS abgelegt werden. Zeiteinsparungen bei der Bearbeitungszeit von Anträgen sind dadurch realisierbar.
Hoher Entwicklungsaufwand
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg arbeitet seit 2018 mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und weiteren Dienstleistern an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Ausländerwesen. Die Onlinedienste, die den Ausländerbehörden als EfA-Dienst zur Verfügung gestellt werden, umfassen acht webbasierte Services für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe, sind mehrsprachig und verfügen seit Kurzem bei ersten Fachverfahren auch über einen bidirektionalen, strukturierten Rückkanal.
Die OZG-Umsetzung im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ ist durch regelmäßige Gesetzesänderungen – 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2023 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – permanent gefordert. Auch deshalb werden die Onlinedienste mit hohen Aufwänden permanent weiterentwickelt.
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