Bund und LänderBundeseinheitliche Justizcloud

[02.12.2024] Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern trafen in Berlin zu ihrem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel zusammen. Im Fokus des Treffens stand das Vorhaben der gemeinsamen Entwicklung einer Cloudinfrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern.
Symbolbild für Cloud-Technologie: eine Hand greift nach mehreren gerenderten Cloud-Icons.

Die Justizcloud soll als gemeinsame Plattform für die Justiz einen direkten Zugang zu innovativer Cloudtechnologie bieten.

(Bildquelle: everythingpossible/123rf.com)

In der vergangenen Woche fand der fünfte Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin statt. Bei ihren vorherigen Treffen hatten die Ministerinnen und Minister eine Studie zur Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud in Auftrag gegeben. Die Studie wurde unter enger Einbeziehung von Fachleuten aus Ländern und Bund sowie weiterer Stakeholder erarbeitet. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sich eine bundeseinheitliche Cloudinfrastruktur für justizbezogene Anwendungen praktisch realisieren lässt und dass ihre Verwirklichung erhebliche Kosten- und Qualitätsvorteile verspricht.

Wie das Bundesjustizministerium meldet, haben die Justizministerinnen und Justizminister auf dieser Grundlage nun eine Erklärung verabschiedet, die das gemeinsame Ziel formuliert, bis Ende 2026 eine erste Version einer bundeseinheitlichen Justizcloud zu realisieren. Finanziert werden soll das Vorhaben aus der Digitalisierungsinitiative der Justiz. „Das Ergebnis des heutigen Gipfels ist ein Erfolg. Wir haben heute die Grundlage gelegt für die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud. Ich bin überzeugt: Für unsere Justiz kann eine einheitliche Cloudlösung ein Gamechanger sein“, sagt Bundesjustizminister Volker Wissing. Nun müssten dem Beschluss Taten folgen.

Haushaltsfragen dürfen Digitalisierung der Justiz nicht stoppen

Manche IT-Anwendungen in der Justiz sind schon heute cloudbasiert. Allerdings fehlt es an einer bundeseinheitlichen Cloudinfrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen. Die Justizcloud könnte gemäß der Machbarkeitsstudie virtuelle Infrastruktur und Plattformen standardisieren und bündeln, sodass signifikante Synergien entstehen. Anwendungen könnten mit ihr schneller und kostengünstiger entwickelt und zügiger in den Betrieb gebracht werden. Updates und Anpassungen könnten schneller in der Fläche umgesetzt werden. Die bundesweit einheitliche Nutzung von Anwendungen würde so einfacher werden, auch Workflows könnten mit der flächendeckenden Umstellung auf Cloudtechnologie vereinfacht werden – etwa im Bereich Datenmanagement.

Auch wenn das Ampel-Aus im Bund Unsicherheit gebracht habe und Haushaltsfragen noch offen sind, müsse die weitere Digitalisierung der Justiz vorangebracht werden, betonte Anna Gallina, Senatorin und Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Wichtig sei, dass Bund und die Länder die Justizcloud als gemeinsames Projekt begreifen. „Das heißt auch, dass der Bund die Länder weiterhin finanziell unterstützen muss, unabhängig vom Ausgang der anstehenden Bundestagswahl“, so Gallina.



Stichwörter: E-Justiz, Cloud


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