GesundheitswesenBundesrat billigt Digitalisierungsgesetze

Digitalisierung des Gesundheitswesens: Bessere Nutzung von Daten angestrebt.
(Bildquelle: DALL-E/K21 media GmbH)
Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 zwei Beschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen gefasst. Die Änderungen betreffen den Einsatz der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Forschung. Die Gesetzentwürfe werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Ziel beider Gesetzesvorhaben ist es, digitale Anwendungen im Gesundheitswesen weiter zu verbreiten und vorhandene Gesundheitsdaten effizienter für die Patientenversorgung und die wissenschaftliche Forschung zu nutzen. Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt werden. Patientinnen und Patienten, welche die ePA nicht nutzen wollen, müssen dies aktiv mitteilen. In der ePA können wichtige medizinische Informationen wie Befunde und Behandlungsdaten gespeichert werden, was zu weniger Bürokratie und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen führen soll.
Versicherte können auch Daten von Fitnesstrackern oder Smartwatches, die Schritte, Herzfrequenz, Schlafqualität und Körpertemperatur aufzeichnen, direkt an ihre Krankenkasse übermitteln und in der ePA speichern lassen. Dies eröffnet neue Wege für eine individuellere Gesundheitsvorsorge und -versorgung.
Darüber hinaus sollen Gesundheitsdaten künftig für gemeinnützige Forschungszwecke leichter zugänglich gemacht werden. Dazu wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Kranken- und Pflegekassen erhalten die Möglichkeit, ihre Daten umfassender zu nutzen, wenn dies der Verbesserung der medizinischen Versorgung dient, etwa bei der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Krebsfrüherkennung. Auch hier wird ein Widerspruchsverfahren für die Freigabe von Daten zu Forschungszwecken etabliert.
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