SachsenCybersicherheitsstrategie beschlossen

Die Cyberangriffe gegen Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden nehmen weiter zu - Sachsen geht mit einer Cybersicherheitsstrategie dagegen vor.
(Bildquelle: argus456/123rf.com)
Die Sächsische Staatsregierung hat die Cybersicherheitsstrategie für das Land beschlossen. Die Cybersicherheitsstrategie Sachsen bündelt erstmals alle Aktivitäten der Landesbehörden zum Schutz vor Bedrohungen aus dem Cyberraum, heißt es aus der Staatskanzlei. Zudem benennt sie langfristige Ziele und konkrete Maßnahmen, um die Cybersicherheit im Freistaat Sachsen zu erhöhen. Die Strategie sei das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit aller Ministerien unter der Federführung der Sächsischen Staatskanzlei. „Der Freistaat Sachsen hat nicht nur in der analogen Welt die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sondern auch im Cyberraum. Wir wollen die Verwaltung sicher aufstellen, den Unternehmen bei der Vorsorge und bei Vorfällen helfen und die Bürgerinnen und Bürger für die Gefährdungen sensibilisieren“, sagt die Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) und Amtschefin der Staatskanzlei Sachsen, Daniela Dylakiewicz.
Die neue Cybersicherheitsstrategie des Freistaats umfasst laut Staatskanzlei neun Handlungsfelder und bindet die Beteiligten in Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft ein. Neben langfristigen Zielen sind auch konkrete Maßnahmen, an denen sich die Staatsregierung messen lassen will, enthalten. So sollen etwa staatliche Einrichtungen Sensibilisierungsmaßnahmen für 5.000 Bürgerinnen und Bürger pro Jahr durchführen beziehungsweise unterstützen. Für ihre Bediensteten führen die Behörden und Kommunen im Land zudem Veranstaltungen oder E-Learning-Angebote zum Thema Informationssicherheit durch – diese sollen jährlich insgesamt mindestens 10.000 Personen erreichen.
Mit der Cybersicherheitsstrategie Sachsen erfüllt der Freistaat eine Anforderung der europäischen Cybergesetzgebung: Die NIS2-Richtlinie fordert EU-Mitgliedstaaten dazu auf, eigene Cybersicherheitsstrategien zu verfassen. Sachsen hatte bereits im Jahr 2024 mit der Erweiterung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes die aus der NIS2-Richtlinie resultierenden Anforderungen zur Erhöhung der Cybersicherheit der Verwaltung umgesetzt.
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