HessenE-Akte bei allen Fachgerichten

Hessens Fachgerichtsbarkeit hat auf die elektronische Aktenführung umgestellt.
(Bildquelle: maxxyustas/123rf.com)
In Hessen haben jetzt alle Fachgerichtbarkeiten auf die führende elektronische Akte umgestellt. Dies geht aus einer Meldung des Hessischen Ministeriums der Justiz hervor. „Ich freue mich sehr darüber, dass mit dem Arbeitsgericht Wiesbaden die E-Akte seit Oktober bei allen Fachgerichten in Hessen die führende Gerichtsakte ist. Damit ist der Umstieg mehr als ein Jahr vor Ablauf der gesetzlichen Umstellungsfrist, die am 31. Dezember 2025 endet, in der Fachgerichtsbarkeit bereits gelungen“, sagt Hessens Justizstaatssekretärin Tanja Eichner. Zuvor waren bereits in allen hessischen Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie im Hessischen Finanzgericht die E-Akte eingeführt worden. Mit dem Arbeitsgericht Wiesbaden – als letztem Arbeitsgericht – sind jetzt alle hessischen Arbeitsgerichte auf die E-Akte umgestellt.
Die hessischen Amtsgerichte arbeiten bereits jetzt in Zivil- und Insolvenzsachen elektronisch. Die Einführung der E-Akte in den Familienabteilungen der Amtsgerichte läuft bereits und soll Anfang 2025 abgeschlossen sein. Für das kommende Jahr sei auch die Einführung in den verbleibenden amtsgerichtlichen Sachgebieten und im Bereich der Strafjustiz inklusive der Staatsanwaltschaften geplant, sagte Eichner.
Die E-Akte ermöglicht unter anderem eine parallele Bearbeitung der Gerichtsakten durch Serviceeinheit, Richter oder gar ein ganzes Richterkollegium sowie eine digitale Akteneinsicht durch Rechtsanwälte. Außerdem verkürzt sie Postlaufzeiten und macht die Justizarbeitsplätze durch mehr Homeoffice-Möglichkeiten attraktiver. Die E-Akte bildet zudem die Grundlage für den künftigen Einsatz von Systemen Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung der Arbeit bei Gericht.
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