ThüringenE-Akte beim Oberverwaltungsgericht
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat seine Verfahren auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Sämtliche neu eingehenden Verfahren werden nun ausschließlich in Form von E-Akten geführt. Für alle vor dem 21. Juni 2022 eingegangenen Verfahren werden die Papierakten jedoch fortgeführt, um erheblichen Arbeitsaufwand durch Nachscannen der Akten zu vermeiden, wie es aus dem Thüringer Justizministerium heißt. Inzwischen verfügen sechs weitere Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter alle vier Landgerichte sowie das Thüringer Oberlandesgericht (wir berichteten). Das Verwaltungsgericht Weimar hatte bereits im November vergangenen Jahres alle neu eingehenden Verfahren erfolgreich auf die elektronische Aktenführung umgestellt (wir berichteten).
Nachdem Rechtsanwälte, Behörden und andere so genannte professionelle Einreicher seit Januar 2022 verpflichtet sind, Schriftsätze ausschließlich elektronisch zu übersenden, ist mit der Einführung der elektronischen Verfahrensakte nun auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht in der Lage, die Akten vollständig elektronisch weiterzuführen. Zudem könne nun erstmalig der gesamte Instanzenzug in der Verwaltungsgerichtsbarkeit elektronisch abgebildet werden, wenn am Verwaltungsgericht Weimar Rechtsmittel eingelegt würden, erläuterte Justizminister Dirk Adams.
Technische und organisatorische Änderungen
Im September 2022 soll die Umstellung am Verwaltungsgericht Gera vorgenommen werden; Anfang kommenden Jahres soll mit dem Verwaltungsgericht Meiningen die Einführung der E-Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ihren Abschluss finden.
Die elektronische Aktenführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz auf etwa 3.500 Bedienstete aus, die im Rahmen eines landesweiten Projekts auf die Umstellung vorbereitet werden. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle ist die Einführung der elektronischen Akte auch von zahlreichen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.
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