Mecklenburg-VorpommernE-Justiz auf gutem Weg

[09.01.2023] In Mecklenburg-Vorpommern arbeitet inzwischen die Hälfte der Richterinnen und Richter mit E-Akten. Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht das Bundesland auf einem guten Weg, den entsprechenden Gesetzesauftrag zu erfüllen.
Mecklenburg-Vorpommern: Justizministerin Jacqueline Bernhardt informiert sich über Stand der E-Akte am Landgericht Stralsund.

Mecklenburg-Vorpommern: Justizministerin Jacqueline Bernhardt informiert sich über Stand der E-Akte am Landgericht Stralsund.

(Bildquelle: JM)

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Digitalisierung der Justiz in ihrem Bundesland auf einem guten Weg dank des hohen Engagements vor Ort sowie der IT-Abteilung des Ministeriums. Sie sagt: „Die elektronische Akte wird bereits bei allen Zivilsenaten des Oberlandesgerichts, bei allen Zivilkammern der Landgerichte sowie in allen Zivil- und Betreuungsabteilungen der Amtsgerichte eingesetzt. Darüber hinaus erfolgt die Pilotierung bei den Familiensenaten des Oberlandesgerichts sowie den Familienabteilungen der Amtsgerichte Greifswald, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund mit der Zweigstelle Bergen auf Rügen. Zum Jahresende 2022 ist die elektronische Akte auch bei allen Amtsgerichten in Immobiliarvollstreckungssachen im Einsatz.“
Laut Ministerin wurden bislang insgesamt mehr als 54.000 elektronische Akten angelegt. Rund 230 Richterinnen und Richter arbeiteten bereits mit der elektronischen Akte, das sei gut die Hälfte, wie auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Ein Viertel der Justizfachangestellten in den Serviceeinheiten sowie rund 80 Prozent der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister hätten ebenfalls E-Akten vor sich.
Justizministerin Bernhardt führt aus: „Mit dem Beginn des Jahres 2023 haben wir noch drei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die elektronische Akte ist ein wichtiger Bestandteil für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft. Gerade auch in Zeiten wie der Corona-Pandemie muss Justiz in der Lage sein, selbst bei Kontaktbeschränkungen kurzfristig und ortsunabhängig sachgerechte Entscheidungen zu treffen und so Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.“





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