SachsenFinanzgericht wird digital

[03.05.2023] Beim Sächsischen Finanzgericht hat die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte begonnen. Während dies intern eine große Umstellung bedeutet, ändert sich der Verfahrensablauf für Bürgerinnen und Bürger kaum: Sie müssen Schriftstücke wie bisher postalisch oder per Fax übermitteln.

Die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte hat beim Sächsischen Finanzgericht begonnen. Alle Verfahren, die dort ab dem 2. Mai 2023 eingehen, werden nur noch elektronisch bearbeitet. Vor dem Stichtag bereits anhängige Verfahren werden weiter als Papierakte geführt. Das Gericht mit Sitz in Leipzig ist für die Steuer-, Zoll- und Kindergeldangelegenheiten des gesamten Freistaats zuständig. Die Umstellung auf die E-Akte sei ein großer Umbruch, der es aber ermögliche, in künftig vielen Fällen schneller und einfacher mit den Verfahrensbeteiligten zu kommunizieren, heißt es in einer Meldung des Finanzgerichts.
Aus Sicht der rechtsuchenden Bürger hingegen soll sich wenig am Verfahrensablauf ändern: Auch ohne Rechtsanwalt oder Steuerberater ist es möglich, Klage zu erheben und zu führen. Bürgerinnen und Bürger müssen ihr jeweiliges Anliegen schriftlich vorbringen und wie bisher per Post, Briefeinwurf oder Telefax einreichen oder die Rechtsantragsstelle aufsuchen. Es ist weiterhin rechtlich nicht zulässig, Klagen, Anträge und Schriftstücke per E-Mail zu übersenden. Auch Schreiben vom Gericht an die Klageführer landen weiterhin in deren Hausbriefkasten. Professionelle Beteiligte wie Anwälte, Steuerberater und Behörden müssen für ihre Schriftsätze wie bisher schon einen gesicherten elektronischen Versandweg wählen.
Digital wird für die Verfahrensbeteiligten aber die Möglichkeit sein, in die elektronische Gerichtsakte Einsicht zu nehmen. Dafür soll künftig ein elektronisches Zugangsportal zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit zur digitalen Akteneinsicht betrifft aber nicht alle Akten: Bei Verfahren in Steuerangelegenheiten sind meist auch die vom Finanzamt in Papierform geführten Akten wichtig. Die Einsicht in solche Akten muss weiterhin beim Gericht oder einer von ihm benannten Behörde stattfinden. Der Zeitpunkt, wann die Steuerakten von Papier auf digital umgestellt werden, stehe noch nicht fest.



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Sachsen


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