IT-PlanungsratFöderale Digitalstrategie, Teil 2

Auf seiner Frühjahrssitzung hat der IT-Planungsrat den zweiten Teil der Föderalen Digitalstrategie verabschiedet.
(Bildquelle: FITKO)
Als zentrales Steuerungsgremium für die Digitalisierung der Verwaltung berät der IT-Planungsrat in regelmäßigen Sitzungen über organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragestellungen. Die Frühjahrssitzung des Bund-Länder-Gremiums fand im Vorfeld des zweitägigen Fachkongresses in Hannover (26. und 27. März 2025) und erstmals unter der Leitung der diesjährigen Vorsitzenden Ina-Maria Ulbrich, CIO des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Im Mittelpunkt stand dabei nach Angaben der FITKO (Föderale IT-Kooperation) unter anderem die Weiterentwicklung der Föderalen Digitalstrategie.
„Wir brauchen leistungsfähige, nutzerfreundliche und sichere digitale Verwaltungsangebote, um den Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von Unternehmen gerecht zu werden. Mit den Beschlüssen unserer heutigen Sitzung haben wir im IT-Planungsrat konkrete Schritte und Weichenstellungen für die Umsetzung dieser Ziele definiert“, erklärte Ina-Maria Ulbrich.
Gemeinsamer Fahrplan festgelegt
Bereits in seiner letzten Sitzung hatte der IT-Planungsrat die Dachstrategie mit fünf Schwerpunktthemen als ersten Teil der Föderalen Digitalstrategie verabschiedet (wir berichteten). Der nun beschlossene zweite Teil legt strategische Leitplanken fest, die konkrete fachliche Zielstellungen sowie Rahmenbedingungen für die künftigen Umsetzungsvorhaben definieren. „Mit den verabschiedeten Zielbildern haben wir die Grundlagen für eine effiziente und zukunftsfähige Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland geschaffen. Sie geben Orientierung, schaffen Transparenz und ermöglichen eine gezielte Steuerung von Umsetzungsprojekten. In den kommenden Monaten werden wir die erarbeitete Strategie konkretisieren und in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorantreiben“, so Ulbrich.
„Die Zielbilder sind unser gemeinsamer Fahrplan für die digitale Verwaltung der Zukunft. Wir beenden das Stückwerk in der föderalen IT und schaffen Klarheit: Wer digitalisieren will, braucht Richtung, Standards und Zusammenarbeit“, ergänzt Bundes-CIO Markus Richter.
Wie die FITKO weiter berichtet, sollen alle laufenden und zukünftigen Digitalisierungsprojekte an den neuen Zielbildern ausgerichtet und in ein zentrales Portfoliomanagement integriert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Vorhaben des IT-Planungsrats zielgerichtet und ressourcenschonend umgesetzt werden. Die FITKO sei damit beauftragt worden, die strategische Steuerung des Portfolios weiterzuentwickeln. „Mit seinem Beschluss zur Portfoliosteuerung hat sich der IT-Planungsrat für ein Instrument entschieden, das eine wirkungsorientierte Umsetzungssteuerung der Föderalen Digitalstrategie und der Zielbilder zulässt. Zudem kann die Priorisierung von Investitionen unter Ressourcenknappheit erfolgen, um auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Auch das Öffnen und Schließen von Investitionsströmen in Vorhaben des IT-Planungsrats wird künftig auf Basis ihres Beitrags zu den strategischen Zielen möglich sein“, erklärt dazu FITKO-Präsident André Göbel.
Langfristige Finanzierung der DVC
Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war die langfristige Finanzierung und technische Weiterentwicklung der Deutschen Verwaltungscloud (DVC), die nach einer erfolgreichen Pilotierung zum 1. April 2025 in das Produktportfolio des IT-Planungsrats aufgenommen wird (wir berichteten). Neben der Finanzierung beschloss das Gremium die Fortschreibung der Zielarchitektur der DVC, die eine Integration neuer Cloudlösungen in die föderale Verwaltungslandschaft ermöglicht.
Eine entscheidende Konzentration wurde auch in der Registermodernisierung beschlossen: Das Programm zur Gesamtsteuerung der Registermodernisierung wird bis Ende Juni dieses Jahres in eine vorläufige Struktur überführt, um die Umsetzung des National-Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) zu verantworten. NOOTS wird es ermöglichen, dass bestimmte behördliche Nachweise wie Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen digital zwischen Behörden ausgetauscht werden können.
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