HessenGesetzentwurf zur FITKO vorgelegt

[23.05.2019] Den Gesetzentwurf zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag hat Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus jetzt in den Landtag eingebracht. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) geschaffen werden.

Zum 1. Januar 2020 soll die Föderale IT-Kooperation (FITKO) ihre Arbeit aufnehmen und IT-Projekte in der Verwaltung von Bund und Ländern strategisch vorantreiben (wir berichteten). Sitz der Anstalt öffentlichen Rechts soll in Frankfurt am Main sein, das somit zum bundesweiten Zentrum der Verwaltungsdigitalisierung wird. Um die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung der FITKO zu schaffen, hat Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus dem Landtag jetzt den Gesetzentwurf zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag vorgelegt.
„Die Föderale IT-Kooperation wird zentral die Bedarfe der föderalen Ebenen bündeln und die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung kooperativ und nutzenorientiert vorantreiben. Die Digitalisierung der Verwaltung bekommt durch die FITKO noch mehr Priorität, noch mehr Ressourcen und wird noch mehr Fahrt aufnehmen“, erklärte die Ministerin in ihrer Rede vor dem Landtag. „Ich bin überzeugt: Durch die FITKO werden wir schneller und besser. Denn bisher erfolgten IT-Kooperationen nicht systematisch, sondern in Einzelprojekten. Und es fand kein systematischer Know-how-Transfer statt“, so die Ministerin.
Wie das hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung weiter mitteilt, wird durch den Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag auch ein Digitalisierungsbudget geschaffen, das von der FITKO verwaltet werden soll. Dieses soll dazu beitragen, die Anzahl onlinefähiger Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Der Bund trägt 35 Prozent, die Länder die restlichen 65 Prozent. Für Hessen belaufen sich die Kosten in den kommenden drei Jahren auf jeweils rund drei Millionen Euro.



Stichwörter: Politik, FITKO, Hessen


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