BürokratieabbauJahresbericht des Sächsischen Normenkontrollrats

Der Sächsische Normenkontrollrat erstattet der Staatsregierung jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.
(Bildquelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung)
Der Sächsische Normenkontrollrat hat seinen Jahresbericht für 2023 vorgelegt, meldet das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. In seinem Bericht empfiehlt das Gremium demnach, konkrete Zielvorgaben zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beschließen. Denkbar wäre beispielsweise die Vorgabe, die Bürokratielasten um 25 Prozent zu senken, oder die Einführung der „One in, one out“-Regel. Diese besagt, dass der durch neue Regelungen verursachte Erfüllungsaufwand innerhalb einer Legislaturperiode wieder abgebaut werden muss. Zudem sei die Digitalisierung der Verwaltung zu beschleunigen; auch die sechswöchige Anhörungsfrist zu neuen Regelungen sei für alle Beteiligten einzuhalten.
Erfüllungsaufwände steigen
Im Jahr 2023 hat der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 53 Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abgegeben. „Verfolgt man den öffentlichen Diskurs über den Zustand unseres Gemeinwesens, so ist der Ruf nach Bürokratieabbau allgegenwärtig – kaum eine Forderung stößt bei politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, bei der Wirtschaft, aber auch beim gerne adressierten ‚Normalbürger‘ auf so ungeteilte Zustimmung wie die nach der Reduzierung staatlicher Bürokratie. Trotzdem muss der Sächsische Normenkontrollrat regelmäßig von einem Anstieg des Aufwandes berichten, der durch neue Landesgesetze und -verordnungen verursacht wird“, sagt die Vorsitzende Birgit Munz.
Belastungen von 12,9 Millionen Euro
Durch die vom Sächsischen Normenkontrollrat geprüften Rechtsnormen kam es im Jahr 2023 zu jährlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 12,9 Millionen Euro. Dem standen jährliche Entlastungen in Höhe von 4,1 Millionen Euro gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Anstieg, der in Höhe von 7,4 Millionen Euro durch das Sächsische Gleichstellungsgesetz verursacht wurde. Zudem fielen im Jahr 2023 einmalige Belastungen in Höhe von 10,3 Millionen Euro an. Hierfür waren unter anderem das Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (3,1 Millionen Euro) und die Studierenden-Energiepreispauschalenverordnung (2,2 Millionen Euro) ursächlich. Gleichzeitig kam es zu einmaligen Entlastungen von nur 20.000 Euro.
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