Nordrhein-WestfalenJuristische Staatsprüfung per E-Klausur
In Nordrhein-Westfalen sollen Jura-Studierende und Referendarinnen und Referendare ab Januar 2024 entscheiden können, ob sie ihre jeweiligen Aufsichtsarbeiten per Hand oder in elektronischer Form anfertigen. Das Bundesland hatte die E-Klausur per Gesetz eingeführt, sodass die Prüfungsämter sie verbindlich anbieten und auch die Hardware und Software stellen müssen. Für die Kandidatinnen und Kandidaten bleibt die E-Klausur hingegen freiwillig, wie die Pressestelle des Justizministeriums betont. Schon ab jetzt – fünf Monate vor Beginn der E-Klausur – besteht eine webbasierte Übungsmöglichkeit, mit der sich die künftigen Prüflinge jederzeit von zu Hause aus mit den Funktionen des Programms vertraut machen können. Das Übungsprogramm entspreche im Wesentlichen dem im Examen eingesetzten Programm. „Urteile und Schriftsätze werden längst elektronisch verfasst. Es ist gut, dass jetzt auch die juristischen Aufsichtsarbeiten mit der Zeit gehen“, sagt der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach.
Sicherer Prüfungsablauf
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen – in der Pressemeldung nicht näher benannten – externen IT-Dienstleister mit der technischen Durchführung der elektronischen Aufsichtsarbeiten beauftragt, der eine sichere Prüfungsumgebung vor, während und nach der Prüfung gewährleisten soll. Der technisch reibungslose Prüfungsablauf werde auch dadurch gesichert, dass während der Bearbeitung der Klausuren im Hintergrund automatisch alle zehn Sekunden eine Speicherung des Bearbeitungsfortschritts erfolgt. So könne im Falle einer technischen Störung binnen weniger Minuten ein Austausch des Gerätes und eine Wiederherstellung des Bearbeitungsstandes mit kaum Datenverlust erfolgen. Die Aufsichtsarbeiten sollen dann auf Laptops der Marke Lenovo mit einem 16-Zoll-Display angefertigt werden.
Das Klausur-Volumen ist groß: In Nordrhein-Westfalen werden rund ein Viertel aller juristischen Staatsexamina in Deutschland insgesamt abgelegt. Dabei werden sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung jeweils rund 20.000, also insgesamt 40.000 Klausuren pro Jahr geschrieben.
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