Bund/LänderJustizcloud kommt

Bund und Länder erhalten eine einheitliche Justizcloud.
(Bildquelle: videst/123rf.com)
Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer Justizcloud unterzeichnet. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, soll mit der bundeseinheitlichen Justizcloud eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz im Bund und in den 16 Bundesländern geschaffen werden. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen. Eine Machbarkeitsstudie sei bereits im vergangenen Jahr durchgeführt worden.
Die Justizcloud baut laut Ministeriumsangaben auf der vorhandenen Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister auf. Es soll ein eigenes Justiznetz errichtet werden. Ziel sei es, die technologische Selbständigkeit der Justiz zu stärken. Die Justizcloud soll Einsparpotenziale realisieren und zugleich die tägliche Arbeit in der Justiz verbessern. Sie soll moderne, nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und einen stabilen Betrieb ermöglichen.
Aufbaustab in Baden-Württemberg angesiedelt
In einem ersten Schritt soll über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) der Justiz an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden, teilt das Bundesjustizministerium des Weiteren mit. GeFa unterstütze die Mitarbeitenden in der Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten. Perspektivisch sollen alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden: Bestehende Strukturen sollen nach Möglichkeit nicht migriert, sondern abgelöst werden.
Die Projektleitung übernehme ein Aufbaustab, der im Land Baden-Württemberg angesiedelt wurde. Der Bund und alle weiteren Bundesländer seien eng eingebunden. Aus dem Aufbaustab, der aus Fachleuten aus Justiz und IT-Branche besteht, soll künftig eine Betriebsanstalt für die Justizcloud entstehen – die Justizcloud-Einheit. Dieser Einheit falle dann die Aufgabe zu, die bundeseinheitliche Cloud für die gesamte Justiz zu betreiben.
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