ThüringenLandesregierung beruft Digitalbeirat

[05.03.2025] Das Landeskabinett Thüringen hat die Berufung des Digitalbeirats beschlossen. Das unabhängige 18-köpfige Gremium soll die Landesregierung zu Fragen der Verwaltungsdigitalisierung, Technologie und Cybersicherheit beraten und Digitalisierungsprojekte begleiten.
Thüringer Wappen

Ein Expertengremium soll künftig zur gelingenden Digitalisierung in Thüringen beitragen.

(Bildquelle: uhland38/123rf.com)

Das thüringische Landeskabinett hat der Berufung des Thüringer Digitalbeirats zugestimmt und damit einen Punkt aus dem 100-Tage-Programm der neuen Landesregierung umgesetzt. Der Freistaat soll zu einem digitalen Vorreiterland werden, heißt es in einer Meldung des Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI). „Mein Anspruch ist ein moderner, digitaler und effizienter Freistaat, der als Dienstleister das Leben der Menschen und Unternehmen vereinfacht und ihr Vertrauen in die Verwaltung wieder stärkt“, so Thüringens Digitalminister Steffen Schütz. Der Minister verwies darauf, dass bis zum Jahr 2035 etwa die Hälfte der Bediensteten der Landesverwaltung in Rente gehen – und dass aufgrund des Fachkräftemangels nicht alle Stellen nachbesetzt werden könnten. „Um eine arbeitsfähige Landes- und Kommunalverwaltung abzusichern, müssen wir schneller digitalisieren, Prozesse standardisieren, automatisieren und vereinfachen. Der Digitalbeirat unterstützt uns mit seiner vielfältigen Expertise bei der anspruchsvollen Aufgabe einer gelingenden Digitalisierung“, betonte Schütz.

Verbindung zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

Der Digitalbeirat ist ein fachkundiges, unabhängiges Gremium, das die Landesregierung in Fragen der Verwaltungsdigitalisierung, der Technologieentwicklung und der Cybersicherheit beraten und auch die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben begleiten soll. Der Beirat besteht aus 18 Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung. Die Mitglieder des Beirats werden zunächst für zwei Jahre berufen. In der Geschäftsordnung des Digitalbeirats werden Compliance-Grundsätze festgelegt, um potenzielle Interessenkonflikte insbesondere bei Mitgliedern aus der Wirtschaft und von Verbänden zu vermeiden. Vorschläge und Empfehlungen des Digitalbeirats sollen im TMDI für die Landesregierung gebündelt und aufbereitet werden.





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