BMIMarktplatz für Verwaltungs-KI

[29.01.2025] Das Bundesinnenministerium hat den Marktplatz der KI-Möglichkeiten gestartet, um Behörden beim Einsatz von KI-Systemen zu vernetzen und die Nachnutzung zu erleichtern – zunächst bei der Bundesverwaltung. Die Plattform erfüllt zudem vorzeitig Transparenzpflichten aus der KI-Verordnung.
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Der Marktplatz der KI-Möglichkeiten soll Bundesbehörden – und später Kommunen – vernetzen und bei der Nachnutzung von KI-Lösungen unterstützen.

(Bildquelle: neyro2008/123rf.com)

Zur Stärkung der Transparenz über den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in enger Abstimmung mit allen weiteren Bundesministerien einen so genannten Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) entwickelt, der ab sofort unter kimarktplatz.bund.de erreichbar ist. Der Marktplatz der KI-Möglichkeiten soll erstmals eine Übersicht über bestehende und geplante KI-Systeme der Bundesverwaltung bieten und Behörden beim KI-Einsatz vernetzen. So sollen Kooperationen und die Nachnutzung bestehender KI-Systeme erleichtert werden. „Wir arbeiten daran, den Staat durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz effizienter zu machen und damit Service- und Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger schneller und unbürokratischer zu machen. Dabei ist es wichtig, offen und transparent mit der Technologie umzugehen. Hierdurch schaffen wir Vertrauen. Diesen Anspruch setzen wir mit der Veröffentlichung des KI-Marktplatzes heute um“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Transparenzpflichten umgesetzt

Der Marktplatz der KI-Möglichkeiten wird zunächst auf Bundesebene Ministerien und Behörden mit passenden KI-Systemen und Bedarfen zueinander bringen. So soll er eine neue Transparenz über die KI-Anwendungslandschaft, Leuchtturmprojekte und Erfahrungswerte in der Bundesverwaltung bieten. Neben der Erfassung und Veröffentlichung von KI-Systemen werden über ein Dashboard Kennzahlen zur KI-Nutzung visualisiert. Der Marktplatz soll kontinuierlich weiterentwickelt und um weitere Funktionalitäten ergänzt werden. Durch die Veröffentlichung des KI-Marktplatzes werden für die Bundesverwaltung die eigentlich erst ab August 2026 geltenden Transparenzpflichten aus der KI-Verordnung teilweise bereits umgesetzt – hier konkret die Veröffentlichung der Nutzung bestimmter KI-Systeme in einer Transparenzdatenbank.

Eine testweise Einbindung von Ländern und Kommunen auf dem Marktplatz der KI-Möglichkeiten wurde durch den IT-Planungsrat bereits beschlossen. Es ist derzeit geplant, im ersten Quartal 2025 mit einer Pilotierung zu beginnen. Der Marktplatz wurde als ein Pilotprojekt des im Aufbau befindlichen Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz (BeKI) entwickelt.





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