NiedersachsenMisserfolg bei der Verwaltungsdigitalisierung?

[12.03.2021] Niedersachsens Landesrechnungshof sieht den Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung gefährdet. Mit seiner Beratenden Äußerung Verwaltungsdigitalisierung will er Ministerien und parlamentarischen Gremien eine Diskussionsvorlage für das weitere Vorgehen liefern.

Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat mit seiner Beratenden Äußerung Verwaltungsdigitalisierung einen Sachstandbericht, Hinweise auf Schwachstellen sowie Empfehlungen für eine beschleunigte Umsetzung vorgelegt. Aktuell werde der Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen als gefährdet angesehen – ohne eine zeitnahe Gesamtsteuerung drohe ein unwirtschaftlicher und nicht zu beherrschender digitaler Flickenteppich, erklärte die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Sandra von Klaeden im Niedersächsischen Landtag. Neben der Umsetzung der vom Onlinezugangsgesetz (OZG) geforderten Verwaltungsservices sei es für eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen erforderlich, die anfallenden Daten auch verwaltungsintern vollständig elektronisch weiterzuverarbeiten. Erst dieser Schritt werde zu einer leistungsfähigeren und wirtschaftlichen Verwaltung führen.
Die Landesregierung hat zur Umsetzung unter anderem das Programm Digitale Verwaltung in Niedersachsen (DVN) aufgelegt. Dessen Ziel ist es, bis zum 1. Juli 2021 zentrale Grundkomponenten – die so genannten Basisdienste – bereitzustellen. Zudem sollen Vorgehensmodelle als Blaupausen für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Damit soll es den Verwaltungsbereichen ermöglicht werden, ihre Verwaltungsleistungen mit Unterstützung durch das Programm DVN online anzubieten.

Der Überblick fehlt

Auf der Grundlage von Prüfungserkenntnissen ist der LRH laut eigenen Angaben zu der Überzeugung gelangt, dass die gesetzlichen Ziele aktuell kaum noch zu erreichen sind. Der Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung sei insgesamt als gefährdet einzuschätzen, sofern die Landesregierung nicht zielgerichtet umsteuere. Zusätzliche interne Digitalisierungsanstrengungen seien jetzt erforderlich. Als wesentlichen Befund seiner Prüfungen stellt der LRH fest, dass kein Gesamtüberblick über die erforderlichen Maßnahmen und deren Kosten bestehe. Auch habe der LRH insgesamt keine hinreichende ressortübergreifende Umsetzungs- und Steuerungsstruktur für die Verwaltungsdigitalisierung vorgefunden. Viele entscheidende Fragen für die Landes-IT werden bisher nur in Ressortstrukturen bearbeitet, die den hohen Anforderungen der Verwaltungsdigitalisierung nicht gerecht werden. Der LRH sehe jedoch den Bedarf für eine Gesamtsteuerung. Die erforderliche Kompetenz zur Bündelung, Koordination und Entscheidung fehle bisher. Der LRH schlägt ein neu zu bestimmendes hochrangiges Gremium mit weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten vor, das über die wesentlichen Fragen der Verwaltungsdigitalisierung auch in den Ministerien mit höherer Verbindlichkeit entscheidet.
Darüber hinaus benennt der LRH weitere Kritikpunkte, darunter den nicht eingehaltenen Zeitplan und die Personalausstattung, die nicht ausreiche. Zudem müssten viele der bislang eingesetzten Fachverfahren für die geplante Anbindung an die Basisdienste ertüchtigt oder ersetzt werden. Dafür fehlten jedoch Überblick, Umsetzungskonzepte und Mittel. Die Verwaltungsbereiche seien nur unzureichend auf die anstehenden Digitalisierungsaufgaben vorbereitet.





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