BMI/NKRModernisierung der Erwerbsmigration

Die Digitalisierung ist ein erster wichtiger Schritt, aber die Verfahren zur Erwerbsmigration müssen tatsächlich vereinfacht und gebündelt werden.
(Bildquelle: NKR)
Die Bundesregierung will bei der Fachkräfteeinwanderung bürokratische Hürden senken und plant mit einer Work-and-Stay-Agentur eine zentrale digitale Plattform für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland. Die Agentur ist eines der Hebelprojekte der im vergangenen Oktober beschlossenen Modernisierungsagenda für Deutschland (wir berichteten). Nun äußert sich der Nationale Normenkontrollrat (NKR) mit einer ausführlichen Stellungnahme zu dem Vorhaben. Grundsätzlich begrüßt das Gremium die Schaffung einer digitalen Plattform als ersten wichtigen Schritt. Um die Verfahren zur Erwerbsmigration zu vereinfachen und zu beschleunigen, reiche dieser aber nicht aus. Entscheidend sei vielmehr, dass die Digitalisierung mit einer weitgehenden Reform der Erwerbsmigrationsverfahren verbunden werde.
Nur digitalisieren reicht nicht
„Eine reine Plattformlösung greift zu kurz, wenn dahinter weiterhin komplexe Zuständigkeiten und fragmentierte Verwaltungsprozesse bestehen bleiben. Für eine wirkliche Reform müssen auch organisatorische Zuständigkeiten gebündelt und zentralisiert werden“, sagt der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel. Eine solche weitreichenden Bündelung schaffe mehr Transparenz und Verständlichkeit – sowohl für die Antragstellenden wie auch für die Verwaltung. Insbesondere bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gäbe es enorm viel Bündelungspotential, betont Goebel. Dabei seien allerdings auch die Länder gefragt: „Sie müssen den Rechtsrahmen für landesrechtlich geregelte Berufe und Dokumentationsanforderungen weiter angleichen.“
Bestehende Strukturen nutzen
Hintergrund der Überlegungen zur Zentralisierung der Verfahren ist eine vom Bundesinnenministerium (BMI) beauftragte und von PD durchgeführte Machbarkeitsstudie von 2024. Diese empfiehlt eine stärkere Bündelung der Zuständigkeiten beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) als sogenannte Tandem-Lösung. In der Bundesregierung wird derzeit noch darüber beraten, wie weit diese organisatorische Neuaufstellung gehen soll. Die Tandem-Lösung, bei der die Beantragung der Erst- und später auch der Folgeaufenthaltstitel zentral beim BfAA gebündelt werden, baut auf bestehenden Strukturen auf und könne Verfahren deutlich effizienter machen, erläutert Kerstin Müller, NKR-Mitglied und Berichterstatterin für das Auswärtige Amt: „Die Bundesregierung sollte dieser Empfehlung folgen und eine weitreichende Reform anstoßen.“
• Machbarkeitsstudie „Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahren“ (PD im Auftrag des BMI)
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