NKR/BundStaatssekretärsausschuss mit erweiterten Aufgaben

Die Einsetzung des Staatssekretärsausschusses zur Staatsmodernisierung ist der erste Schritt, dem weitere folgen müssen, so der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel.
(Bildquelle: NKR)
Mit Beschluss des Kabinetts hat die Regierung den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eingesetzt. Dieser bestand bereits in vergangenen Legislaturperioden – er soll in Zukunft aber auch das neue Politikfeld Staatsmodernisierung übernehmen, wie der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet. Der Ausschuss soll unter anderem dafür verantwortlich sein, bei der Vorbereitung von Gesetzen frühzeitig Vollzugsexperten und Praktiker einzubinden, um die Digital- und Praxistauglichkeit neuer Regelungen sicherzustellen. Zudem soll er dazu beitragen, Bürokratiekosten in Höhe von 16 Milliarden Euro – entsprechend dem Abbauziel von 25 Prozent – sowie 10 Milliarden Euro an Erfüllungsaufwand zu reduzieren.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Verwaltungsausgaben des Bundes um zehn Prozent und den Personalbestand um acht Prozent zu senken. Schließlich soll der Ausschuss auch den Abbau verzichtbarer Aufgaben, Kosten und Doppelstrukturen in der Bundesverwaltung vorantreiben, zentrale Aufgaben bündeln und die Zahl der Bundesbehörden verringern. Der Vorsitzende des NKR, Lutz Goebel, begrüßt die Erweiterung der Befugnisse, mahnt aber auch die Umsetzung weiterer Schritte an. „Wir sehen, dass die Bundesregierung die Themen Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung sehr ernst nimmt. Die thematische Aufwertung des Staatssekretärsausschusses ist folgerichtig. Damit schafft die Bundesregierung die nötige Struktur, um die ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrages umzusetzen.“
Tiefgreifende Reformen sind nötig
Die Regierung brauche sichtbare Projekterfolge aus jedem Ministerium. Alle Ressorts müssten mitziehen, jedes Haus soll erkennbar Verantwortung übernehmen, doch die Bundesregierung dürfe sich nicht allein auf kurzfristige Erfolge konzentrieren, so Goebel. Ebenso wichtig ist es, im Hintergrund systemische Veränderungen anzustoßen, auch wenn deren Wirkung erst in einigen Jahren spürbar wird. Zu solchen tiefgreifenden Reformen zählen etwa eine deutlich stärkere Wirkungsorientierung in Gesetzgebung und Haushaltswesen, flachere Hierarchien und schnellere Strukturen in den Ministerien sowie ein modernes Personalmanagement und ein zeitgemäßes Dienstrecht. „Wenn man im Staatssekretärsausschuss nicht weiterkommt, müssen schnell die Ministerinnen und Minister ran. Kabinett und Koalitionsausschuss müssen mutig entscheiden und klare Weisungen geben, dass jenseits von Ressortinteressen und Befindlichkeiten kooperativ und missionsorientiert gearbeitet wird“, so Göbel.
Dem BMDS fehlen Budget und Strukturen
Ein weiterer Punkt betreffe die europäische Ebene. Viele Regelungen entstehen in Brüssel. Deutschland braucht daher eine frühzeitige, gut abgestimmte und proaktive Verhandlungsführung in Europa, um übermäßige Regulierung zu vermeiden. Das Thema gehöre fest auf die Tagesordnung des Staatssekretärsausschusses. Zudem müsse das BMDS nun endlich weiter Form annehmen: „Nachdem der Staatssekretärsausschuss konstituiert ist, muss jetzt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zügig aufgebaut werden“, so Göbel – bisher gäbe es dort nur temporäre Aufbaustäbe, kein Budget und keine festen Strukturen. „Dass die Bundesregierung drei Monate braucht, um den Organisationserlass des Bundeskanzlers zu konkretisieren und noch viel länger brauchen wird, um ihn umzusetzen, gibt zu denken und sollte im Sinne effizienterer Bundesstrukturen überprüft werden.“
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