BerlinRüffel vom Rechnungshof

[06.05.2021] In seinem Jahresbericht, dessen erster Teil nun vorliegt, äußert sich der Rechnungshof in klaren Worten zum unzureichenden Stand der Verwaltungsdigitalisierung in Berlin. Die Steuerung bei der Modernisierung der IT fehle, es sei auch kaum gelungen, die Betriebsverantwortung auf das ITDZ Berlin zu übertragen.

In Berlin hat der Rechnungshof jetzt einen ersten Teil des Jahresberichts 2021 vorgelegt. Der Bericht enthält Beiträge aus verschiedenen Prüfungsgebieten, legt deren Mängel und Versäumnisse dar und gibt Verbesserungshinweise. Thema ist unter anderem die unzureichende Steuerung bei der Modernisierung der Berliner Verwaltungs-IT, insbesondere die bisher kaum gelungene Übertragung der Betriebsverantwortung der Informations- und Kommunikationstechnik auf das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin. Auch fehlende Ermittlungen des Personalbedarfs finden Erwähnung in dem Bericht.
Laut Rechnungshof leidet der IT-Einsatz der Berliner Verwaltung seit Jahren an uneinheitlicher, teilweise veralteter Technik und unklaren Verantwortlichkeiten.

Vorgaben des E-Government-Gesetzes werden verfehlt

Das E-Government-Gesetz von 2016 sollte eine durchgreifende Verbesserung herbeiführen, mit dem ITDZ als zentralem Dienstleister, der die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und die IT-Basisdienste für die Verwaltung einheitlich zur Verfügung stellen soll. Die Steuerung für diesen Prozess obliegt der Senatsverwaltung für Inneres. Der Rechnungshof hält fest, dass es bisher nicht gelungen ist, ein Vorgehen für die Übertragung des IT-Betriebs der einzelnen Behörden zum ITDZ zu etablieren. Auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes habe keine Behörde eine vollständige Migration geschafft. Das Ziel, bis Ende 2022 40.000 IKT-Arbeitsplätze vom ITDZ betreiben zu lassen, sei nicht mehr erreichbar. Auch Grundlagen für eine zuverlässige Planung fehlten weiterhin: Systematische Daten über die bestehende IT-Landschaft seien nicht vorhanden, auch sei unklar, wie viele öffentliche Mittel für die Modernisierung des IT-Betriebs benötigt würden. Drängende Probleme wie zu wenig Online-Dienstleistungen, eine unzureichende Internet-Anbindung und eine geringe Homeoffice-Quote könnten so nicht beseitigt werden. Der Rechnungshof erwartet, dass die für Inneres zuständige Senatsverwaltung den Handlungsbedarf auf der Grundlage aktueller Erhebungen ermittelt und die erforderlichen Planungsdaten erstellt. Zudem müsse sie alternative Vorgehensweisen zum bisherigen Migrationsprogramm prüfen.

Personal- und Ausgabenplanung unzureichend

Die in Berlin bereits jetzt deutlich spürbaren Probleme mit zu wenig Personalausgaben sind laut Rechnungshof der zweitgrößte Ausgabenblock im Haushalt des Landes Berlin. Im Jahr 2017 betrugen sie demnach rund acht Milliarden Euro – rund 30 Prozent der Gesamtausgaben. Haushaltsmittel werden ebenso knapp wie qualifizierte Fachkräfte. Daher müssen die Berliner Behörden wissen, wie viel und welches Personal sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, so der Rechnungshof, der auch geprüft hat, ob und wie das Land Berlin den Personalbedarf ermittelte. Diese Prüfung erfasste mit über 110.000 Stellen fast die gesamte Verwaltung. Für die Hälfte dieser Stellen habe eine hinreichende Untersuchung des Personalbedarfs gefehlt. Analysen zu Aufgaben, Abläufen und Strukturen hätten nur in Ausnahmefällen stattgefunden. Damit mangele es nicht nur an einer Basis für künftige Personalbedarfskonzepte des Landes, sondern auch an einer wichtigen Grundlage für den Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen über die Verteilung begrenzter Haushaltsmittel. Der Rechnungshof erwartet nun, dass die für allgemeine Personalangelegenheiten zuständige Senatsverwaltung für Finanzen die Einführung, Umsetzung und Fortschreibung von Personalbedarfsermittlungen in der gesamten Berliner Verwaltung sicherstellt.

Einnahmeverluste durch Pensionsausgleich

Einnahmeverluste für das Land Berlin könnten auch durch den Ausgleich künftiger Pensionszahlungen an Beamte entstehen. Wechseln diese von einem anderen Dienstherren nach Berlin, gleicht der bisherige Dienstherr künftige Pensionsansprüche nach den Vorschriften des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags aus. Diese Ausgleichszahlungen können im Einzelfall sechsstellige Beträge erreichen. In Berlin soll das Landesverwaltungsamt diese Zahlungseingänge überwachen und ist dafür auf die rechtzeitige Information durch die Berliner Behörden angewiesen, zu denen die neuen Landesbeamten wechseln. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs blieben diese Informationen im Zeitraum 2015 bis 2017 in zwölf Fällen aus. Dadurch drohten Einnahmeverluste von mehr als 1,5 Millionen Euro, die jedoch durch die Prüfung verhindert werden konnten. Der Grund für die fehlende Information an das Landesverwaltungsamt war eine fehlende Meldepflicht der Berliner Dienststellen. Der Rechnungshof habe bei der Senatsverwaltung für Finanzen auf dieses Problem hingewiesen.



Stichwörter: Politik, Berlin, ITDZ, Rechnungshof


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