NiedersachsenSozialgerichte arbeiten papierlos

[11.01.2024] Seit dem 1. Januar 2024 arbeiten alle acht niedersächsischen Sozialgerichte ausschließlich mit elektronischen Gerichtsakten. Alle Papierakten werden geschlossen.

Die Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen hat zu Beginn dieses Jahres vollständig auf das papierlose Arbeiten umgestellt. Das Sozialgericht Stade hatte im Mai 2022 die elektronische Gerichtsakte e2A pilotiert, Ende 2022 folgten das Sozialgericht Aurich sowie bis September 2023 die Sozialgerichte in Oldenburg, Lüneburg, Hildesheim, Osnabrück, Braunschweig und Hannover. Bis April dieses Jahres wird nach eigenen Angaben auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die elektronische Akte einführen. 

Wie das Landessozialgericht weiter meldet, müssen künftig auch keine Papierakten mehr parallel geführt werden. Waren nach bislang geltender Rechtslage alle in Papier begonnenen Verfahren auch in Papier zu Ende zu führen, was für die Gerichte doppelte Arbeit – in der E-Akte und der Papierakte – bedeutete, sei durch eine Rechtsänderung nun die Schließung aller Papierakten möglich. Mit der Rechtsverbindlichkeit der E-Akten bei allen Sozialgerichten seit dem Jahreswechsel habe die Sozialgerichtsbarkeit in der niedersächsischen Justiz – gemeinsam mit der Arbeitsgerichtsbarkeit – eine Vorreiterrolle inne.

„Ich bin stolz darauf, dass wir bei diesem wichtigen Zukunftsthema ganz vorne sind“, so die Präsidentin des Landessozialgerichts Katrin Rieke. „Wenn heute der Paketbote bei der Anwaltskanzlei klingelt, bringt er keine Sozialgerichtsakten mehr – die sind nämlich schon längst da und zwar digital.“

Hintergrund: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ab dem 1. Januar 2026 alle Gerichtsakten ausschließlich digital geführt werden dürfen. Nachdem Rechtsanwälte und Behörden schon längere Zeit mit den Gerichten ausschließlich elektronisch kommunizieren dürfen, gibt es seit Oktober 2023 diese Möglichkeit mit „Mein Justizpostfach“ nun auch für Bürgerinnen und Bürger (wir berichteten). 





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