Nationaler NormenkontrollratVerwaltungsdigitalisierung nicht ausbremsen
In der vergangenen Woche hat der Vermittlungsausschuss einem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat beim Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes zugestimmt. Ein Factsheet des Bundesinnenministeriums fasst die wichtigsten Eckpunkte zusammen.
Jetzt schnell umsetzen
Nun meldete sich auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) mit einer Einordnung zu Wort. Das Beratungsgremium hält diese Einigung für überfällig, mahnt aber auch an, dass Bund und Länder jetzt zügig in die Umsetzung kommen müssten. Es gäbe nach wie vor strukturelle Baustellen, so der NKR, die auf eine nachhaltige Lösung warteten. „Endlich gibt es eine Einigung zum OZG 2.0. Zwar wird das OZG 2.0 für sich allein genommen nicht den ersehnten Durchbruch für die digitale Verwaltung bringen. Trotzdem enthält das Gesetz positive Ansätze, die der Verwaltungsdigitalisierung neue Impulse geben können. Dazu gehören die Once-Only-Generalklausel und die Festlegung auf die DeutschlandID als bundesweit einheitliches Bürger- und Unternehmenskonto. Wichtig ist jetzt, das Gesetzgebungsverfahren schnell abzuschließen und in die Umsetzung zu kommen“, sagt der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel.
Der IT-Planungsrat muss liefern
Malte Spitz, Berichterstatter des NKR für digitale Verwaltung und digitaltaugliches Recht, sieht in den gefundenen Kompromissen noch einige offene Baustellen. „Wenn jetzt bei IT-Standards nichts ohne den IT-Planungsrat geht, dann muss er lieferfähig sein“, so Spitz. Dafür müsse das neue Standardisierungsboard zu einer professionellen und leistungsfähigen Arbeitseinheit werden, mit Zugriff auf ausreichende Ressourcen bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Die de facto Einstimmigkeit im IT-Planungsrat dürfe nicht zum Bremsklotz der Standardisierung werden.
Mehr Geld löst keine Ressourcenprobleme
Das beim IT-Planungsrat geplante Monitoring für den Erfüllungsaufwand der OZG-Umsetzung der Länder zeigt, dass die Ressourcenfrage weiterhin akut bleibe, betont der NKR. Einfach nur mehr Geld vom Bund zu verlangen und ansonsten die Ausstiegsklausel von der Ende-zu-Ende-Digitalisierung zu bemühen, würde der Sache jedoch nicht gerecht. Bestenfalls helfen die Evaluierung und das Monitoring bei Priorisierungsprozessen und bei der Suche nach Möglichkeiten, Ressourcen und Aufgaben intelligent zu bündeln. Stichworte dafür sind die so genannten Dresdner Forderungen, die einige Kommunen im Frühjahr 2021 an den NKR richteten und die vor allem auf eine Entlastung der Kommunen durch Zentralisierung abheben sowie das Konzept „Government as a Platform“.
Datenabruf aus Registern muss in Echtzeit erfolgen
Beim Abruf von Daten aus Registern soll es vorerst rechtlich möglich sein, Datenabrufe zeitversetzt – also asynchron – durchzuführen. Damit wurde den Bedenken der Länder Rechnung getragen, dass noch nicht alle Register technisch in der Lage sind, einen sofortigen, synchronen Datenabruf zuzulassen. Diese Entscheidung stuft der NKR als „für den Moment pragmatisch“ ein. Tatsächlich würden die hohen Verfügbarkeitsanforderungen für einen synchronen Datenaustausch derzeit alle Beteiligten der Registermodernisierung überfordern. Langfristig führe an der Synchronität aber kein Weg vorbei, so der Normenkontrollrat. Nur ein Datenaustausch in Echtzeit ermögliche zeitgemäße Online-Dienste und eine stärkere Automatisierung.
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