Nationaler NormenkontrollratVierte Mandatszeit

[18.05.2022] Der Nationale Normenkontrollrat für die vierte Mandatszeit ist berufen. Das Gremium verschreibt sich weiterhin dem Bürokratieabbau. Hinzu kommt ein Digital-Check, der bewertet, inwieweit die digitale Ausführung neuer Regelungen geprüft wurde.
Nationaler Normenkontrollrat für vierte Mandatszeit berufen.

Nationaler Normenkontrollrat für vierte Mandatszeit berufen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats im Schloss Bellevue ihre Ernennungsurkunden übergeben.

(Bildquelle: Bundesregierung/Denzel)

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat jetzt den neun Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) die Ernennungsurkunde überreicht. Somit sind sie offiziell berufen und der NKR ist als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung für seine vierte Mandatszeit eingesetzt. Wie das Bundesministerium der Justiz mitteilt, gehören dem NKR weiterhin die bisherigen Mitglieder Gudrun Grieser, Professor Sabine Kuhlmann, Dorothea Störr-Ritter und Andrea Wicklein an. Neu in den Rat aufgenommen wurden Garrelt Duin, Reinhard Göhner, Kerstin Müller und Malte Spitz (wir berichteten). Den Vorsitz des Rates übernimmt der Familienunternehmer Lutz Goebel (wir berichteten).
„Die nächsten fünf Jahre werden wir nutzen, um Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung entschieden voranzutreiben“, kündigt Goebel an. „Seit dem Regierungswechsel war der NKR nur geschäftsführend im Amt und konnte keine neuen Akzente setzen. Diese Zeit müssen wir jetzt wieder aufholen. Dem neuen Rat gehören erfahrene Persönlichkeiten mit ganz unterschiedlichen fachlichen Hintergründen an. Diese Vielfalt ist ein Alleinstellungsmerkmal des NKR und hilft uns, Bürokratismus in all seinen Facetten wirksam zu bekämpfen.“

Zusätzlicher Digital-Check

Der NKR werde sich auch künftig dafür einsetzen, dass „jede neue Regelung – egal ob aus Berlin oder Brüssel – nur so wenig Bürokratie wie unbedingt nötig“ verursacht. „Auch der Praxis- und Digitaltauglichkeit müssen wir in Zukunft noch mehr Aufmerksamkeit schenken“, so der neue NKR-Vorsitzende. „Sehr hilfreich ist, dass der Bundestag am vergangenen Donnerstag Änderungen des NKR-Gesetzes beschlossen hat, die dem Rat zusätzliche Prüfkompetenzen geben: Ab Januar 2023 wird der NKR bewerten, inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen geprüft wurden. Die Einführung eines Digital-Checks ist nur konsequent und passt gut in unser bisheriges Prüfgeschäft.“
An Schlagkraft gewinne der NKR auch durch die Anbindung an das Bundesministerium der Justiz. „Das Ministerium bündelt seine Kräfte im Bereich Besserer Rechtsetzung und Innovation gerade in einer neuen Abteilung, mit der wir eng zusammenarbeiten werden“, sagt Goebel. „Wir sind konstruktiver Berater und Partner der Bundesregierung. Wir werden aber auch deutliche Worte finden und Mahner sein, sollte der Elan der Bundesregierung nicht den eigenen, hohen Ansprüchen genügen, die sie im Koalitionsvertrag formuliert hat.“
Weiterhin verstehe sich der NKR als Ansprechpartner für alle, die unter unnötiger Bürokratie leiden. „Denn die Analyse des letzten NKR ist immer noch aktuell: Deutschland ist, denkt und handelt zu kompliziert. Das muss sich ändern. Der NKR wird seinen Beitrag dazu leisten.“





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