BerlinWeichenstellung für Verwaltungs-IT

Die Stadt Berlin hat - als drittes Land nach Sachsen und Schleswig-Holstein - eine Open-Source-Strategie.
(Bildquelle: jordi2r/123rf.com)
Der Berliner Senat hat zwei für die weitere Digitalisierung der Landesverwaltung entscheidende Beschlüsse getroffen. Mit der Verabschiedung einer Open-Source-Strategie will Berlin die Innovationskraft und die Digitale Souveränität im Land nachhaltig stärken. Im Zentrum der neuen Strategie stehen laut Senatskanzlei der Aufbau einer offenen IT-Landschaft, die Etablierung einer Open-Source-Kultur innerhalb der Verwaltung sowie die nachhaltige Verbesserung digitaler Services für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei solle Open-Source nicht nur als Technologie, sondern als Hebel verstanden werden, um Effizienz, Transparenz und Unabhängigkeit dauerhaft zu steigern, heißt es aus Berlin. Mit dem Beschluss setzt der Senat eine Maßnahme der aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026 um. Das Land arbeitete schon länger an der Open-Source-Strategie, zudem gibt es seit Herbst 2023 ein Open Source Kompetenzzentrum (OSK), das am ITDZ Berlin angesiedelt ist.
Bisher wenig Open-Source-Affinität
Bisher kommen in der Berliner Verwaltung Open-Source-Lösungen nur in geringem Umfang zum Einsatz. Das geht aus einem aktuellen Beitrag des Berliner Tagesspiegels hervor. Das Blatt hatte alle zehn Senatsverwaltungen gefragt, in welchem Umfang sie Open Source verwenden. Die Antworten der Behörden seien „ernüchternd“. Während laut Tagesspiegel-Recherche in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf ganzen vier Rechnern das quelloffene Libre Office läuft, werden in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz keine Open-Source-Produkte eingesetzt, ähnlich sieht es in der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales aus. Einige Häuser betreiben wenigstens zumindest ihre Server mit dem Betriebssystem Linux, weitere Ressorts – namentlich Finanzen und Wirtschaft sowie der Schulbereich der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie – setzen laut Tagesspiegel in Teilen auf Open-Source-Anwendungen. Die Unterschiede bei der Ausstattung der Häuser sind wohl auch der Tatsache geschuldet, dass die IT der Landesverwaltung nicht durchgängig zentral durch das ITDZ betrieben wird.
Rechtsgrundlage für KI-Einsatz
Beschlossen wurde auch ein Änderungsgesetz zum E-Government-Gesetz (EGovG Bln). Damit wird insbesondere eine Rechtsgrundlage zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei personenbezogenen Daten geschaffen werden. Das Berliner E-Government-Gesetz soll durch die beschlossene Änderung an aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen angepasst und eine rechtssichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Berliner Verwaltung ermöglicht werden. Gleichzeitig wurden auch das Gesetz über den Rechnungshof von Berlin und das Berliner Datenschutzgesetz geändert. Damit gilt die neu geschaffene Regelung für den Einsatz von KI auch für den Berliner Rechnungshof und die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
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