BundesportalNeue OZG-Leistungen

Das Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion kann jetzt online beantragt werden.
(Bildquelle: Bartolomiej Pietrzyk / 123rf.com)
Seit Februar 2021 können zwei neue OZG-Leistungen über das Bundesportal beantragt werden: der Antrag für das Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion und die Betroffenenauskunft zum Nationalen Waffenregister. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesverwaltungsamt (BVA) berichten, wurden die beiden Verwaltungsleistungen des Bundesprogramms unter Federführung des BMI und BVA digitalisiert.
Identifizierungsdiensteanbieter und Vor-Ort-Diensteanbieter können nun also Berechtigungszertifikate für die Online-Ausweisfunktion auf digitalem Weg beantragen. Ein Berechtigungszertifikat erlaubt es laut BMI und BVA, Daten für den elektronischen Identitätsnachweis aus Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union anzufragen und zu verarbeiten.
Online-Ausweisfunktion für eigene Dienste
Das Berechtigungszertifikat und der geprüfte elektronische Schlüssel ermöglichen den technischen Zugriff, sodass Behörden und Unternehmen die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in ihren eigenen Online-Diensten, in einem Automaten oder Terminal integrieren können. Das Organisationsbezogene Berechtigungszertifikat erlaube es, die Daten aus den eID-Nachweisen anzufragen und zu verarbeiten. Bei der Vor-Ort-Berechtigung sei die sich ausweisende Person hingegen persönlich anwesend. Nach einer Identifizierung per Lichtbildabgleich werden die Daten aus dem Chip der entsprechenden eID-Karte ausgelesen und können elektronisch weiterverarbeitet werden. Die PIN für den Online-Ausweis werde dafür nicht benötigt. Für den Nachweis einer Identität beauftragen Behörden und Unternehmen einen Dienstleister, der ihnen die Daten aus der Online-Ausweisfunktion zur Verfügung stellt. Hierfür benötige der Identifizierungsdiensteanbieter ein Berechtigungszertifikat. Um diese Verwaltungsleistung im Bundesportal digital zu beantragen, ist laut BMI und BVA die Registrierung für ein bund.ID-Konto (Nutzerkonto Bund) notwendig.
Antrag online einreichen
Das BVA führt als Registerbehörde das Nationale Waffenregister. Hier sind laut BMI und BVA vor allem wesentliche Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Waffenteilen in Privatbesitz vermerkt. Mit einem Online-Antrag auf Betroffenenauskunft können vor allem private Waffen- und Erlaubnisinhaber die im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten zu ihrer Person, ihren Erlaubnissen und gegebenenfalls ihren Waffen(teilen) erhalten. Laut BMI und BVA werden jährlich etwa 160 Betroffenenauskünfte zum Nationalen Waffenregister beantragt. Bisher wurden diese Anträge hauptsächlich in Papierform mit beglaubigter Unterschrift oder beglaubigter Personalausweiskopie gestellt. Nun können die Anträge viel einfacher und bequemer gestellt werden: Beim Online-Antrag über das Bundesportal sei keine vorherige Beglaubigung von Unterlagen notwendig – man könne sich einfach mit dem Personalausweis über das Nutzerkonto des Bundes identifizieren. Da der Postweg entfällt, könne das BVA die Anträge auch direkt bearbeiten.
https://www.onlinezugangsgesetz.de
Onlineantrag: Berechtigungszertifikat Onlineausweis
Onlineantrag: Betroffenenauskunft Waffenregister
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