BVATor zum digitalen Europa

[04.12.2023] Das Binnenmarkt-Informationssystem – kurz: IMI – wurde vor 15 Jahren von der EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten entwickelt, um die europäische Verwaltungszusammenarbeit zu vereinfachen. In Deutschland haben inzwischen mehr als 5.600 Behörden Zugriff auf IMI.

Vor 15 Jahren ging das digitale Binnenmarkt-Informationssystem der EU-Kommission in Betrieb, um die europäische Verwaltungszusammenarbeit zu erleichtern.

(Bildquelle: olegdudko/123rf.com)

Seit 15 Jahren erleichtert das Binnenmarkt-Informationssystem IMI (kurz für: Internal Market Information System) die Zusammenarbeit von Behörden in der EU. Nationale, regionale und lokale Behörden aus den EU-Staaten treten über das mehrsprachige Online-Tool in Kontakt und tauschen Informationen aus, die sie für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen benötigen. Das Internal Market Information System ist in 23 Amtssprachen der EU verfügbar und macht so die Kommunikation in der eigenen Landessprache möglich. In Deutschland wird IMI vom Bundesverwaltungsamt (BVA) koordiniert, das nun anlässlich des Jubiläums über das Online-Tool berichtet.
Entwickelt wurde das System IMI im Jahr 2008 von der Europäischen Kommission mit dem Ziel, die Kooperation von Behörden innerhalb der EU zu vereinfachen. Seitdem nimmt die Nutzung stetig zu. Anfangs wurden 30 Anfragen pro Monat gestellt, inzwischen sind es im Durchschnitt rund 9.000 Recherchen monatlich. Insgesamt haben sich mehr als 12.500 europäische Behörden in IMI registriert. Zugleich wird das System weiterentwickelt und auf neue Rechtsbereiche des Binnenmarktes ausgeweitet.

Aufbau war eine Herausforderung

Am häufigsten sind Anfragen zu Berufsqualifikationen. Denn IMI ermöglicht deren schnelle Überprüfung, wenn Berufstätige ihrem Beruf im Ausland nachgehen möchten – etwa als Krankenschwester in Dänemark oder als Lehrer in Schottland. Wenn die Behörde im Ausland Rückfragen zur deutschen Berufsqualifikation oder zur Echtheit eines vorgelegten Dokuments hat, kann sie eine direkte Anfrage an die deutschen Amtskollegen senden und innerhalb kurzer Zeit eine Antwort erhalten. So müssen sich die Betroffenen nicht selbst mit den Formalitäten befassen. Vorteile hat IMI auch bei der Niederlassung von Unternehmen im Ausland. Ob eine Firma in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen ist, ob dem Gewerberegisterauszug vertraut werden kann oder ob ein Insolvenzverfahren gegen ein Unternehmen besteht, kann über IMI angefragt werden.
Der Aufbau von IMI in Deutschland sei eine große Herausforderung gewesen, so das BVA. Aufgrund des föderalen Staatsaufbaus musste auf Bundes- und Landes- sowie auf kommunaler Ebene eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden eingebunden werden. Mittlerweile sind bundesweit über 5.600 Behörden in IMI registriert. Auf Bundesebene wird das IMI-System deshalb von einer Nationalen IMI-Koordinatorin betreut, der so genannten NIMIC. Diese Funktion wird seit Inbetriebnahme des IMI-Systems im Jahr 2008 im Bundesverwaltungsamt, dem zentralen Dienstleister des Bundes, wahrgenommen.





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