Nordrhein-WestfalenE-Klausur erfolgreich gestartet

[17.01.2024] Der Start der E-Klausur in der zweiten juristischen Staatsprüfung war in Nordrhein-Westfalen ein Erfolg: Rund 97 Prozent der geladenen Kandidaten haben die Aufsichtsarbeiten elektronisch angefertigt. Landesweit stehen jetzt an fünf Standorten dauerhaft Prüfungsräume für die E-Klausur zur Verfügung.

Nordrhein-Westfalen: E-Klausur kann an fünf Standorten im Land abgelegt werden.

(Bildquelle: Justiz NRW)

Im Januar haben in Nordrhein-Westfalen 171 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare – das sind mehr als 96,6 Prozent der geladenen Kandidatinnen und Kandidaten – die Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch angefertigt. Damit hat die Justiz des Landes die gesetzliche Vorgabe, ab dem 1. Januar 2024 allen Prüflingen in den juristischen Staatsexamina die Möglichkeit der digitalen Anfertigung anzubieten, pünktlich umgesetzt. Staatssekretärin Daniela Brückner sagte: „Ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung in Nordrhein-Westfalen ist getan. Ich freue mich, dass wir nun jedem Prüfling die Gelegenheit geben können, zwischen der elektronischen und der handschriftlichen Anfertigung der Klausuren zu wählen.“

Wie das Justizministerium in einer Pressemeldung berichtet, wird in Nordrhein-Westfalen nahezu ein Viertel aller juristischen Staatsexamina Deutschlands abgelegt. Sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung fallen jeweils bis zu 20.000 Klausuren pro Jahr an. Dabei werden in jedem Monat Klausuren geschrieben. Zu erwarten sei, dass die große Mehrzahl der Prüflinge von der Möglichkeit, die Klausuren digital anzufertigen, Gebrauch machen wird. Landesweit seien daher an fünf Standorten dauerhaft Prüfungsräume für die E-Klausur eingerichtet worden.





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