Mecklenburg-VorpommernStarker Anstieg der E-Akten-Nutzung

[19.01.2024] Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt zeigt sich mit den Fortschritten bei der Digitalisierung der Justiz zufrieden. Zwei Jahre vor dem Stichtag zur verbindlichen Einführung arbeiten mittlerweile zwei Drittel aller Richter mit der elektronischen Akte.
Das Bild zeigt ein Porträt von Justizministerin Jacqueline Bernhardt, Mecklenburg-Vorpommern.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Dank des hohen Engagements ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten.“

(Bildquelle: Ecki Raff)

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist die elektronische Akte in fast allen Bereichen eingeführt. Offen sind Mobiliarvollstreckungssachen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Bis zum Sommer soll die E-Akte aber auch an allen Fachgerichten vollständig eingeführt sein, heißt es aus dem Justizministerium des Landes. Von den rund 2.200 Bediensteten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten mittlerweile die Hälfte mit der elektronischen Akte. Bei den Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern liegt der Anteil sogar bei zwei Dritteln. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister nutzen die E-Akte zu fast 82 Prozent. „Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt am Rande des Besuchs des Rechtsausschusses des Landtags am Landgericht Schwerin.

Die Zahl der angelegten elektronischen Akten habe sich innerhalb eines Jahres von 54.000 auf jetzt rund 140.000 fast verdreifacht. Mit dem Beginn dieses Jahres sei noch zwei Jahre Zeit, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in Mecklenburg-Vorpommern digital umzustellen. „Die E-Akte ist für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft unerlässlich. Mittlerweile ist die elektronische Akte auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit. Hier wird in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit nahezu gleichlautend zum Schluss die E-Akte eingeführt“, so Ministerin Bernhardt.

Neben der Einführung der elektronischen Akte werden auch immer mehr Gerichte mit Videokonferenztechnik ausgestattet. Diese könne sich in den Worten der Ministerin ebenfalls „sehen lassen“. An jedem Gerichtsstandort, einschließlich in allen sechs Zweigstellen der Amtsgerichte bestehe die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Die mobilen Konferenzsysteme werden im ganzen Land bedarfsgerecht eingesetzt. Der Grad der Ausstattung liege mit 63 Anlagen bei über 50 Prozent der Sitzungssäle in Mecklenburg-Vorpommern.





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