IT-PlanungsratDigitalisierung im Endspurt

Die Mitglieder des IT-Planungsrats tagten unter der Leitung von Markus Richter (3.v.l.) in Düsseldorf.
(Bildquelle: FITKO)
Die digitale Transformation der Verwaltung stand im Mittelpunkt der heutigen (20. März 2024) Sitzung des IT-Planungsrats in Düsseldorf. Es war die erste Sitzung des zentralen Digitalisierungsgremiums unter Leitung von Markus Richter, Bundes-CIO und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Nach einem Impuls der EU-Kommission zum europäischen Interoperabilitätsrechtsrahmen beriet der IT-Planungsrat über die Entwicklung einer Digitalstrategie des Bundes, die mehrjährige Finanzplanung des Gremiums sowie die verbindliche Nutzung des Marktplatzes für EfA-Leistungen. Die Frühjahrssitzung fand traditionell im Vorfeld des zweitägigen Kongresses des IT-Planungsrats statt, der in diesem Jahr unter dem Motto „Gemeinsam handeln, digital Wandeln – am Puls der Transformation“ stand.
Die wichtigsten Beschlüsse
Die Beschlüsse des IT-Planungsrats zielen darauf ab, die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland voranzutreiben und zu beschleunigen. Die wichtigsten Punkte sind:
Entwicklung einer föderalen Digitalstrategie: Die Strategie soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen stärken und ein gemeinsames Vorgehen bei der Digitalisierung der Verwaltung festlegen. Ein erster Vorschlag wurde bereits vom Bund und Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. Der Prozess umfasst die Entwicklung eines Zukunftsbildes für die Verwaltung, die Festlegung von Werten und Grundsätzen sowie die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, die Digitalisierungsprogramme und Reformvorhaben beinhaltet.
Strategische Finanzplanung: Eine IT-gestützte Finanzplanung soll eine flexible und transparente Darstellung von Finanzdaten ermöglichen. Dies soll den zielgerichteten Einsatz von Mitteln für Digitalisierungsprojekte unterstützen und das Vertrauen in die föderale Zusammenarbeit stärken. Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) wurde mit der Entwicklung einer entsprechenden IT-Lösung beauftragt.
Verbindliche Nutzung des EfA-Leistungsmarktplatzes: Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzung des Marktplatzes für EfA-Leistungen verpflichtend. Über diesen Marktplatz können digitale Verwaltungsleistungen auf Basis standardisierter Verträge bestellt und angeboten werden. Ziel ist es, die Effizienz und den Austausch von IT-Leistungen zu verbessern und eine einheitliche digitale Plattform für alle Beteiligten zu schaffen.
Neue Stufe der föderalen Zusammenarbeit
Markus Richter sagte nach dem Treffen: „Mit unseren heutigen Beratungen haben wir eine neue Stufe der föderalen Zusammenarbeit erreicht. Mit einem gemeinsamen strategischen Ziel und der engagierten Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kommunen, Ländern und Bund haben wir nun alle Voraussetzungen, um den Endspurt zur Digitalisierung der Verwaltung gemeinsam zu bewältigen.“
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