Breitband-PortalTurbo beim Glasfaserausbau

Das von Hessen und Rheinland-Pfalz als EfA-Dienst entwickelte Breitband-Portal sorgt für Tempo beim Glasfaserausbau.
(Bildquelle: www.breitband-portal.de)
Waren früher mehrere Verwaltungsmitarbeitende monatelang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Verlegung von Breitbandkabeln beschäftigt und sorgten zudem für einen Stapel von Aktenordnern, hat sich dies durch das von Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelte Breitband-Portal grundlegend geändert. Neben Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich auch Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für eine Nutzung des Onlinedienstes und damit für die schnellere Bearbeitung von Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Glasfaserausbau entschieden. Baden-Württemberg wird als elftes Bundesland in Kürze folgen, teilen Hessen und Rheinland-Pfalz mit.
Länderübergreifende Erfolgsgeschichte
„Das Breitband-Portal bietet nicht nur einen konkreten Mehrwert für den Glasfaserausbau in Deutschland, sondern ist gleichzeitig auch ein Best-Practice-Beispiel für erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit. Durch die Digitalisierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Verlegung von Glasfasertrassen entlasten wir kommunale Behörden, beschleunigen den Ausbau der Gigabitnetze und senken gleichzeitig die Kosten für alle Beteiligten“, sagt die rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerin Dörte Schall.
Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus berichtet: „Mit unserem innovativen Breitband-Portal haben wir schon jetzt eine echte Erfolgsgeschichte geschrieben, die den Mehrwert eines volldigitalisierten Prozesses in der Verwaltung aufzeigt und den Glasfaserausbau in Deutschland flächendeckend beschleunigen wird. Standardisierung und Digitalisierung haben die Qualität und Vollständigkeit der Anträge verbessert, die Transparenz im Verfahren erhöht und schnellere Genehmigungen zur Folge, in einfachen Fällen bereits innerhalb von zwei bis drei Werktagen.“
SaaS-Anwendung
Beim Breitband-Portal handelt es sich um eine Software-as-a-Service-Anwendung. Das bedeutet, der Dienst ist ohne Software-Installation nur mittels Internet und Browser online nutzbar. Betrieben wird das digitale Genehmigungsverfahren vom hessischen kommunalen IT-Dienstleister ekom21.
Der digitale Breitbandantrag zähle als Verwaltungsleistung von föderalem Interesse zu den 24 wichtigsten Projekten beim Onlinezugangsgesetz. Er sei zudem ein bedeutendes Element bei der Umsetzung der Gigabitstrategie des Bundes, deren Ziel es ist, bis 2030 flächendeckend Glasfaserinfrastruktur in Deutschland bereitzustellen. Die Entscheidung des IT-Planungsrates, die Betriebskosten für 2024 zentral zu übernehmen, trug ebenfalls maßgeblich zu den nun getroffenen Nachnutzungsentscheidungen bei, heißt es in der Pressemeldung von Rheinland-Pfalz und Hessen. Die übrigen Bundesländer griffen auf eigene Lösungen zurück oder stellten derzeit die Nachnutzungsvoraussetzungen her. Das im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelte Breitband-Portal wurde als EfA-Leistung konzipiert.
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