BMJZugang zum Recht wird digitaler

[28.01.2025] Das BMJ und der DigitalService des Bundes starten die nächste Phase ihrer „Zugang zum Recht“-Projekte. Mit neuen Onlinediensten wie Antragsassistenten und Informationsangeboten soll der Zugang zum Recht weiter erleichtert werden.

Der Zugang zum Recht soll durch Onlinedienste erleichtert werden.

(Bildquelle: sdecoret/123rf.com)

In einem Rechtsstaat haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen einfachen Zugang zu ihrem Recht. Rechtsuchende sind derzeit noch mit vielfältigen Hürden konfrontiert, wenn sie mit der Justiz digital interagieren möchten. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und der DigitalService des Bundes arbeiten gemeinsam daran, den Zugang zum Recht durch Bereitstellung von Onlinediensten zu erleichtern. Wie das BMJ berichtet, ist nun die nächste Projektphase für die Digitalisierungsvorhaben Digitale Rechtsantragstelle und Zivilgerichtliches Online-Verfahren gestartet; diese umfasst zunächst zwei weitere Jahre (2025 bis 2026). Schon jetzt stehen Vorab-Checks für Fluggastrechte und Beratungshilfe sowie Assistenten für Anträge und Erklärungen für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bereit. Weitere Onlinedienste sollen Bürgerinnen und Bürgern schrittweise auf der Webseite service.justiz.de zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Bei der Produktentwicklung wirken die pilotierenden Länder und Gerichte aktiv mit.

Im Rahmen des Projekts Digitale Rechtsantragstelle entstehen derzeit Informationsangebote und Antragsassistenten zu verschiedenen Themenbereichen. Nach Abschluss einer Discovery-Phase rund um das Thema Zwangsvollstreckung für Schuldnerinnen und Schuldner wird ein Informationsangebot dazu entwickelt. Zukünftig soll hier auch ein Antragsassistent beim Ausfüllen von Formularen unterstützen. Zudem wird an der Weiterentwicklung des Antragsassistenten aus dem Bereich Prozesskostenhilfe gearbeitet. Im Verlauf des Jahres soll zudem ein Informationsangebot für den Bereich Erbe und Nachlass angeboten werden. Damit die Anträge und Erklärungen direkt und strukturiert über den Onlinedienst an das jeweils zuständige Amtsgericht übermittelt werden können, wird zudem an einem sicheren Übermittlungsweg gearbeitet.

Im Projekt Zivilgerichtliches Online-Verfahren sollen im März 2025 digitale Eingabesysteme für eine Klageerstellung und -einreichung für Fluggast­rechte auf service.justiz.de gelauncht werden. In einem nächsten Schritt werden dann ein Vorab-Check sowie die digitale Klage für allgemeine Zahlungsforderungen vor den Amtsgerichten in bürgerlichen Rechts­streitigkeiten entwickelt. Außerdem ist für diese Projektphase die Entwicklung und Erprobung einer Kommunikationsplattform für Zivilverfahren geplant. Damit in Zukunft sämtliche Leistungen der Justiz gebündelt online angeboten werden können, wird an einem einheitlichen Bund-Länder-Justizportal gearbeitet. Ein interdisziplinärer Arbeitskreis mit Vertretern von Bund und Ländern soll in diesem Jahr ein Inhalts- und Designkonzept erarbeiten.



Stichwörter: E-Justiz, BMJ, Online-Verfahren


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