BrandenburgAuf dem Weg zu vernetzten Registern

Das NOOTS ist ein wichtiger Baustein für die Registermodernisierung.
(Bildquelle: trustieee / 123rf.com)
Das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) soll als ein Element der Registermodernisierung dazu beitragen, dass die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher wird. Das System ermöglicht den digitalen Nachweisabruf und vereinfacht den für die Verwirklichung des Once-Only-Prinzips notwendigen behördenübergreifenden Datenaustausch – Warte- und Bearbeitungszeiten sollen so signifikant verkürzt werden. Im vergangenen Dezember haben Bund und Länder mit dem Staatsvertrag über die Errichtung des NOOTS die Grundlage für den Aufbau der notwendigen gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch geschaffen. Der Staatsvertrag soll 2025 bundesweit in Kraft treten. Jetzt hat das Brandenburger Landeskabinett dem NOOTS-Staatsvertrag zugestimmt. Die Zustimmung des Landtags steht noch aus.
Erfolgsfaktor für Estland
„Die Dynamik der digitalen Transformation unseres Landes erfordert eine zentral entwickelte, standardisierte und bundesweit genutzte IT-Infrastruktur“, sagt Digitalminister Benjamin Grimm. Mit dem NOOTS werde die Voraussetzung für eine digitale Verwaltung geschaffen, die vorhandene Daten automatisiert austauscht und Unternehmen sowie die Bevölkerung von dem wiederholten Einreichen der immer gleichen Daten entlastet. „In Estland war das mit der dortigen XRoad ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für die umfassende Verwaltungsdigitalisierung des Landes“, so der Minister. Brandenburg gehe nun gemeinsam mit den anderen Bundesländern einen entscheidenden zukunftsweisenden Schritt in Richtung einer digital vernetzten Zukunft.
Dezentrale Register vernetzen
Das NOOTS will ein kombiniertes System aus Konzepten, technischen Standards und Verfahrensvorschriften in einer von Bund und Ländern gemeinsam betriebenen IT-Architektur etablieren. Unter Beibehaltung der dezentralen Registerstruktur können sich öffentliche Stellen vernetzen und bereits vorhandene Daten für Verwaltungsleistungen weiterverwenden. So soll die Nutzerfreundlichkeit der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen erhöht werden. Finanziert werden die Entwicklung und Implementierung in den Jahren 2025 und 2026 aus einem zentralen Budget der FITKO. Die Gesamtkosten für Bund und Länder belaufen sich auf etwa 65 Millionen Euro im Jahr 2025 und 70 Millionen Euro im Jahr 2026, wovon etwa 1,5 Millionen Euro beziehungsweise 1,6 Millionen Euro auf Brandenburg entfallen. Der Ausbau des Systems wird durch den IT-Planungsrat nach Maßgabe des Staatsvertrags gesteuert.
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