NiedersachsenKommunen können LLMoin nutzen

[22.07.2025] Der KI-basierte Verwaltungsassistent LLMoin steht ab sofort auch den Kommunen in Niedersachsen zur Verfügung. Die Landesregierung, die das Tool seit einigen Monaten pilotiert, hat ihren Rahmenvertrag entsprechend angepasst.
Nahaufnahme weibliche Hände an einer Tastatur

Für die Text- und Informationsverarbeitung können Kommunen in Niedersachsen künftig den KI-basierten Verwaltungsassistent LLMoin nutzen.

(Bildquelle: peopleimages12/123rf.com)

Seit Februar dieses Jahres nutzt die niedersächsische Landesverwaltung den KI-basierten Verwaltungsassistenten LLMoin in einer Pilotphase (wir berichteten). Schon jetzt zeigen sich dabei nach Angaben des Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung erste Erfolge – diese wolle man auch den Kommunen zugutekommen lassen. Das Land Niedersachsen habe daher seinen Rahmenvertrag über die Nutzung von LLMoin entsprechend geöffnet.

Für Stephan Manke, Staatssekretär im niedersächsischen Digitalministerium, ein entscheidender Schritt für die digitale Verwaltung: „Die Einführung von KI-Assistenten wie LLMoin in den niedersächsischen Kommunen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen, digitalen Verwaltung. KI-basierte Assistenten können Mitarbeitende in den kommunalen Verwaltungen bei ihren täglichen Aufgaben entlasten und dadurch zu einer besseren Servicequalität beitragen. In der Landesverwaltung erproben wir deshalb neben LLMoin auch den Copilot von Microsoft und weitere KI-Tools.“

LLMoin unterstützt Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung bei der dienstlichen Text- und Informationsverarbeitung. Sämtliche Daten und Nutzerdaten werden dabei ausschließlich im sicheren Rechenzentrum des IT-Dienstleisters Dataport gespeichert.

Die Nutzung von LLMoin erfolgt über das Internet. Nach Anmeldung und Freischaltung erhalten berechtigte Mitarbeitende direkten Zugriff auf die Anwendung – eine technische Integration in die bestehende IT-Infrastruktur ist nicht erforderlich. Das Preismodell richtet sich nach der Anzahl der berechtigten Nutzer. Eine auf Kommunen zugeschnittene Einführungsberatung befindet sich derzeit in Vorbereitung.





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