HessenKI für die Justiz

„Wir wollen und werden die Staatsanwaltschaften weiter stärken, auch durch den zweckmäßigen und zielgerichteten, unterstützenden Einsatz von KI-Tools“, sagt Hessens Justizminister Christian Heinz.
(Bildquelle: Paul Schneider / Hessische Staatskanzlei)
In der hessischen Justiz besteht ein hohes Interesse an der Nutzung von KI-Tools. Im Rahmen einer Landtagsdebatte über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die Einführung der E-Akte erklärte Justizminister Christian Heinz, dass rund 70 Vorschläge aus der Justiz des Landes für KI-Anwendungsbereiche in der Umsetzungswerkstatt eingegangen seien. „Für die vielen Vorschläge bin ich sehr dankbar, denn sie zeigen uns, dass KI bei uns als Chance begriffen wird, um die Justiz von morgen aktiv mitzugestalten“, sagte der Justizminister. Gemeinsam sei bereits einiges auf den Weg gebracht worden. So sei die E-Akte seit Jahresanfang flächendeckend in der hessischen Justiz eingeführt (wir berichteten), seit 2025 stehe zudem das KI-Tool JANO für den Einsatz bereit (wir berichteten). Und, so der Minister, die Arbeit am Rechtsstaat von morgen, der weitaus effizienter und bürgerfreundlicher sein werde, gehe weiter: „Wir werden nicht nachlassen.“
Impulse aus der Justiz aufgreifen
Das hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat erhält immer wieder wichtige Impulse aus dem eigenen Geschäftsbereich für den Einsatz von KI-Tools. Um diese Ideen zu sammeln, zu prüfen und zu bewerten, ist eine Umsetzungswerkstatt bei der IT-Stelle der hessischen Justiz ins Leben gerufen worden. „Von der KI-gestützten Transkription von Gerichtsterminen über Textbaustein-Manager für wiederkehrende Verfügungen bis hin zur E-Learning-Plattform – wir erhalten jede Menge interessante Vorschläge, die alle das Ziel verfolgen, die Arbeitsprozesse schneller und effizienter zu gestalten und somit auch den Bürgerinnen und Bürgern einen schnelleren Zugang zu richterlichen Entscheidungen zu ermöglichen“, so der Justizminister.
KI-Tool für die Strafverfolgung
Der Justizminister unterstrich auch den Entschluss, den Einsatz eines KI-Tools für die Strafverfolgung bei den hessischen Staatsanwaltschaften in den Fokus nehmen zu wollen. Offenbar soll dieses Tool noch vor Ende dieser Legislatur (2029) kommen. Gerade bei Massenverfahren im Bereich von Online-Betrug, Kinderpornografie, bei komplexen Datenauswertungen oder bei der Erstellung von Strafbefehlen erscheine das Potenzial für unterstützende KI besonders hoch. „Die Frage ist nicht mehr, ob die Justiz KI-Tools einsetzen muss, sondern, wie schnell die Justiz in der Lage ist, den Justizpraktikern alltagstaugliche und rechtskonform einsetzbare Werkzeuge an die Hand zu geben“, so Heinz.
Hessen ist aktuell zudem das Vorsitzland der Länderarbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“, die den Auftrag der Justizministerkonferenz hat, sich mit den Möglichkeiten des Einsatzes von KI-Programmen im Strafverfahren sowie mit deren rechtlichen Rahmenbedingungen – auch im Hinblick auf die KI-Verordnung der Europäischen Union – zu befassen.
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