BMDS/NiedersachsenFokusleistungen in die Fläche

Ein verbindlich vereinbarter Umsetzungsfahrplan zwischen Niedersachsen und BMDS und ein neuer Umsetzungsansatz sollen Online-Dienste in alle Kommunen bringen.
(Bildquelle: Niedersächsischer Landtag)
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Land Niedersachsen haben ein gemeinsames Engagement zur Unterstützung der Kommunen beim flächendeckenden Roll-out von Fokusleistungen und von Leistungen im föderalen Interesse vereinbart. Dies berichtet die Staatssekretärin für Digitalisierung des Landes Niedersachsen, Anke Pörksen, auf LinkedIn. Das Land Niedersachsen hat sich demnach vertraglich verpflichtet, alles ihm Mögliche dafür zu tun, dass bis Ende 2026 fünf Online-Dienste flächendeckend in allen zuständigen Kommunen digital angeboten werden. Das BMDS unterstützt diesen Prozess finanziell und organisatorisch. Als Generalunternehmer für den flächendeckenden Roll-out wird GovConnect agieren. Der Zusammenschluss niedersächsischer IT-Dienstleister wurde von der Tech-Genossenschaft govdigital eingesetzt, die wiederum ihren Auftrag vom BMDS hat.
Bereits im Januar 2026 hatte das BMDS gemeinsam mit Bayern und Hessen den Umsetzungsansatz vorgestellt, den nun auch Niedersachsen aufgreift, um Online-Dienste mithilfe von Roll-in-Teams schneller in die Fläche zu bringen (wir berichteten).
Fünf wichtige Leistungen in allen Kommunen – mindestens
In Niedersachsen arbeitet schon seit einigen Monaten eine Taskforce mit Mitarbeitenden des Innenministeriums, des IT-Dienstleisters IT.Niedersachsen und von GovConnect gemeinsam mit interessierten Kommunen daran, wichtige Leistungen online bereitzustellen. Dabei seien bereits viele Hemmnisse beim Ausrollen von Verwaltungsleistungen identifiziert und beseitigt worden. Mit der jetzt vereinbarten Unterstützung des Bundes sollen nicht mehr nur einzelne Kommunen bei der Bereitstellung von Online-Verwaltungsleistungen unterstützt werden. In möglichst allen niedersächsischen Kommunen sollen bis Ende 2026 digital abrufbar sein:
- Ummeldung (elektronische Wohnsitzanmeldung)
- Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde
- Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten sowie aufenthaltsrelevante Bescheinigungen und Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung/Duldung)
- Einbürgerung
- Verpflichtungserklärung (Bürgschaft, bei der sich eine Person verpflichtet, für die Kosten eines ausländischen Besuchers für den Aufenthalt in Deutschland aufzukommen)
Über diese fünf Leistungen hinaus strebt das Land zeitnah eine vollständige Online-Verfügbarkeit aller dafür bereits geeigneten Verwaltungsleistungen an. Den Kommunen sollen also neben den genannten fünf zugesicherten möglichst viele weitere Leistungen online bereitgestellt werden.
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