E-JustizOnline-Verfahren vor Zivilgerichten startet

„Wir testen den digitalen Zivilprozess unter Realbedingungen. In Zukunft sollen Zivilprozesse komplett digital ablaufen - dort wo möglich“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.
(Bildquelle: Felix Zahn/Photothek)
An ersten Amtsgerichten in Deutschland hat die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens begonnen. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, wurde eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freigeschaltet, über das Bürgerinnen und Bürger Klagen erstellen und bei teilnehmenden Gerichten einreichen können. Das Verfahren steht zunächst für Zahlungsklagen mit einem Streitwert bis zu 10.000 Euro offen. Es handelt sich um eine eigenständige Verfahrensart mit eigenen Regeln, die vollständig digital ablaufen soll und für Bürgerinnen und Bürger weniger aufwendig und kostengünstiger sein könne als ein herkömmliches Zivilverfahren, so das Ministerium.
Zum Start beteiligen sich laut Zugang zum Recht acht Amtsgerichte am Erprobungsbetrieb, darunter Mannheim und Nürtingen, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Gerichte folgen. Insgesamt ist eine Erprobung an 18 Amtsgerichten in zehn Bundesländern vorgesehen. Für einzelne Standorte ist die Teilnahme auf Verfahren zu Fluggastrechten beschränkt.
Use Case für die BundID
Die Klageerstellung erfolgt über eine Online-Plattform des BMJV (service.justiz.de). Nutzerinnen und Nutzer werden dabei schrittweise durch einen Abfragedialog geführt, in dem unter anderem das zuständige Gericht ermittelt, der Sachverhalt beschrieben und Anträge formuliert werden. Am Ende wird eine fertige Klage erzeugt, die digital über das Bürgerkonto „Mein Justizpostfach“ eingereicht werden kann. Voraussetzung dafür ist ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion. Neben der allgemeinen Zahlungsklage ist bereits seit März 2025 ein Online-Dienst für Fluggastrechte verfügbar (wir berichteten), der nun ebenfalls in das Online-Verfahren eingebunden wird. „Online die eigenen Rechte durchsetzen – ohne Akten aus Papier, so sieht der Zivilprozess der Zukunft aus. Heute starten wir mit der Erprobung des Online-Verfahrens. Jeder soll einfacher zu seinem Recht kommen“, erklärt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.
Ausweitung und intensive Erprobung
Das Verfahren basiert auf einem Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit, das Ende 2025 in Kraft getreten ist. Es ist Teil der Modernisierungsagenda von Bund und Ländern und wird als Reallabor erprobt. Die eingesetzten Eingabesysteme sollen während der Testphase weiterentwickelt werden. Geplant sind unter anderem zusätzliche Funktionen für komplexere Klagekonstellationen sowie ein spezielles Eingabesystem für die Anwaltschaft. Zudem wird geprüft, Klagen künftig auch als strukturierte Datensätze im XJustiz-Format zu übermitteln, um die Weiterverarbeitung bei Gericht zu erleichtern. Die Erprobung soll über mehrere Jahre begleitet und nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden, berichtet das Projektteam von Zugang zum Recht. Auf dieser Grundlage soll über eine Ausweitung oder einen möglichen Regelbetrieb entschieden werden.
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