Sachsen100 Tage Transparenzgesetz
Das Sächsische Transparenzgesetz ist seit rund 100 Tagen in Kraft. Wie die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert berichtet, machen die Bürgerinnen und Bürger vielerorts von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch. Dabei sei die von einigen Kritikern im Vorfeld befürchtete Antragsflut ausgeblieben. „Meine Behörde war seit Anfang des Jahres in elf Anfragen selbst Adressatin eines Antrags auf Informationen“, so Hundert. „Auch die Zahl der Beschwerden, die mich als Transparenzbeauftragte erreichten, blieb bislang hinter den Erwartungen zurück. Offenbar werden die Anträge von den transparenzpflichtigen Stellen pünktlich und gründlich bearbeitet.“ In den wenigen Beschwerden gehe es den Bürgerinnen und Bürgern nach Angaben von Juliane Hundert vor allem darum, angeforderte Informationen nicht erhalten zu haben. Weiterhin werde kritisiert, dass keine Informationen kommunaler Behörden erhältlich seien.
„Die sächsischen Gemeinden und Landkreise sind nicht vom Transparenzgesetz umfasst“, schildert Hundert. „Die Kommunen haben aber die Möglichkeit, das Transparenzgesetz freiwillig anzuwenden. Dazu müssen sie eine Satzung erlassen. Soweit mir bekannt ist, wurden solche Satzungen noch nicht verabschiedet.“ Die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig verfügten jedoch über Informationsfreiheitssatzungen, die schon vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes gegolten hätten. „Ich bin davon überzeugt, dass sich auch andernorts die Einwohnerinnen und Einwohner eine transparentere Verwaltung wünschen“, so die sächsische Datenschutzbeauftragte.
Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger noch einen Antrag stellen, wenn sie von einer transparenzpflichtigen Behörde Informationen begehren. Bis Ende 2026 soll eine Transparenzplattform online zur Verfügung stehen, auf der öffentliche Stellen bestimmte amtliche Informationen proaktiv einstellen müssen.
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