Bundes-BfDIAmtsübergabe an Kelber
Vergangene Woche (31. Januar 2019) hat die Amtsübergabe beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stattgefunden. „Die Digitalisierung verpflichtet die Datenschutzaufsichtsbehörden und damit auch den BfDI, die Menschen einerseits noch stärker für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren“, sagte Ulrich Kelber in seiner Antrittsrede. „Andererseits müssen aber auch konsequent die neuen Möglichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis genutzt werden, um Betroffene bestmöglich zu schützen.“ Dabei denke er weniger an Datenverarbeitungen bei dem im Zusammenhang mit der DSGVO gern zitierten Bäcker an der Ecke. „Der Fokus muss vielmehr vor allem auf die großen international agierenden IT-Unternehmen gelegt werden, die heute bereits mehr Daten von uns verarbeiten, als es sich die meisten vorstellen können. Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, dass nicht nur jedes menschliche Handeln, sondern auch das Nichthandeln erfasst, gespeichert und analysiert wird. Die Aufgaben für den Datenschutz werden also mit Sicherheit weiter wachsen.“
Die bisherige Amtsinhaberin Andrea Voßhoff machte in ihrer Abschiedsrede ebenfalls auf die Bedeutung des Datenschutzes aufmerksam und kritisierte, dass der Datenschutz immer noch als Sündenbock missbraucht werde, um vermeintliche Handlungsunfähigkeiten zu rechtfertigen, deren Ursachen eigentlich an anderen Stellen lägen. Wie der BfDI-Website zu entnehmen ist, ist es Andrea Voßhoff in ihrer Amtszeit gelungen, die BFDI als unabhängige oberste Bundesbehörde aufzustellen und personell sowie finanziell weiter zu stärken. Ein Meilenstein sei außerdem das Inkrafttreten der DSGVO für den Datenschutz in Deutschland und Europa gewesen. „Wo die Datenflüsse global sind, muss auch der Datenschutz international sein“, sagte Voßhoff. „Die DSGVO ist hier ein richtiger und wichtiger Schritt.“
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine unabhängige oberste Bundesbehörde mit derzeit 180 Mitarbeitern. Er wird für fünf Jahre vom Deutschen Bundestag gewählt (wir berichteten).
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