Verwaltungsgericht FrankfurtAuf E-Akte umgestellt

[14.07.2023] Auch beim Verwaltungsgericht Frankfurt ist nun die elektronische Akte eingeführt. Die Anwenderschulungen fanden im Mai statt, der Roll-out folgte im Juni. Seit dem 1. Juli werden alle neu eingehenden Verfahren ohne Papierakte geführt.

Seit Juli 2023 ist das Verwaltungsgericht Frankfurt auf die elektronische Akte umgestellt. Wie das Hessische Ministerium der Justiz berichtet, wurden im Mai 2023 die Anwenderschulungen durchgeführt, im Juni 2023 sei dann der Roll-out erfolgt. Seit dem 1. Juli 2023 werden alle neu eingehenden Verfahren vollständig elektronisch – das heißt ohne Papierakte – geführt. Bei anderen hessischen Verwaltungsgerichten ist die E-Akte ebenfalls erfolgreich eingeführt. Zum 1. August 2023 soll noch das Verwaltungsgericht Gießen auf die führende elektronische Akte umgestellt werden. Damit werde in Hessen neben der Sozialgerichtsbarkeit die zweite Fachgerichtsbarkeit vollständig auf die elektronische Akte umgestellt sein. „Die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt“, lautet das Resümee von Justizminister Roman Poseck. „Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt arbeitet inzwischen erfolgreich mit der elektronischen Akte bei Neueingängen. Damit schaffen wir moderne Arbeitsplätze, flexiblere Arbeitsbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“ Das steigere nicht zuletzt die Attraktivität der Justiz, berichtet Poseck.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist mit zwölf Kammern, 39 Richterinnen und Richtern sowie 44 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Dienst das größte der fünf erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Hessen, teilt das Ministerium des Weiteren mit. Es ist zuständig für die Stadt Frankfurt sowie für die Landkreise Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis und Main-Taunus-Kreis. Ferner habe das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Zuständigkeit für Asylverfahren betreffend die Stadt Offenbach sowie den Landkreis Offenbach.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist zudem bundesweit zuständig für Klagen gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).





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