BundDetails zum Digitalhaushalt

[22.08.2024] Der Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt liegt vor, im September soll über ihn beraten werden. Der so genannte Einzelplan 12 beschreibt die Investitionsausgaben für Digitalprojekte. Demnach erhöht der Bund die Ausgaben für den Breitbandausbau, will aber weniger in Bereiche wie Datenpolitik, KI und innovative Forschung investieren.
Stapel niedrigwertiger Euro-Cent-Münzen, in 5 Türmen aufgeschichtet.

Vor allem für den Breitbandausbau will der Bund im kommenden jahr Mittel aufwenden.

(Bildquelle: Ibrahim Rifath/Unsplash)

Die Ausgaben für digitalpolitische Projekte im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sollen 2025 deutlich höher ausfallen als im laufenden Jahr. Das geht aus einer Kurzmeldung des Bundestags hervor. Demnach stehen im für die digitalpolitischen Projekte relevanten Kapitel „Digitale Infrastruktur“ laut Regierungsentwurf (20/12400, Einzelplan 12) mit 3,51 Milliarden Euro rund 52 Prozent mehr Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, eine innovationsfördernde Datenpolitik und Maßnahmen zur Unterstützung der intelligenten Mobilität zur Verfügung (2024: 2,31 Milliarden Euro im Soll). Für dieses Jahr sind jedoch Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 915,27 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen sind in dem Kapitel keine vorgesehen.

Breitbandausbau im Fokus

Der Ausgabenschwerpunkt des Etats für das Jahr 2025 ist die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus mit 2,93 Milliarden Euro (2024: 1,77 Milliarden Euro). Bei den Investitionen gibt es ein Plus bei der Unterstützung des Mobilfunkausbaus; dieser wird mit 366,8 Millionen Euro statt 154,23 Millionen Euro im Vorjahr veranschlagt.

Weniger Mittel stehen Digitalminister Volker Wissing für Aktivitäten im Bereich der nationalen und internationalen Datenpolitik zur Verfügung, nämlich 5,66 Millionen Euro statt vorher 7,44 Millionen Euro. Überwiegend sinken die Zuweisungen und Zuschüsse. So stehen für die Umsetzung der 5x5G-Strategie 2025 nur noch 7,95 Millionen Euro statt vorher 35,87 Millionen Euro zur Verfügung. Auch für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregestützter Netztechnologien stehen statt 71,62 Millionen Euro im Vorjahr nun nur noch 1,2 Millionen Euro an Zuschüssen bereit. Für die Förderung eines verkehrsübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens sinken die Zuschüsse von rund 84,56 Millionen Euro auf nun 45,47 Millionen Euro.

Auch für BIM, KI und Forschung weniger Mittel

In der Titelgruppe 01 „Digitale Innovationen“ sind Ausgaben in Höhe von rund 91,3 Millionen Euro ausgewiesen (2024: 113,25 Millionen Euro). Die Kürzungen betreffen hier unter anderem den Bereich „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“: Während 2024 noch 60,6 Millionen Euro zur Verfügung standen, sollen es 2025 etwa elf Millionen Euro weniger sein. Ebenfalls gekürzt wird bei Zuschüssen für innovative Forschung im Rahmen der digitalen Infrastruktur wie der Forschungsinitiative mFUND: Hier sollen 2025 nur noch 36,39 Millionen Euro statt 42,1 Millionen Euro wie 2024 zur Verfügung stehen. Gekürzt wird auch in der Titelgruppe 02 für Building Information Modeling (BIM), die softwaregestützte vernetzte Planung, den Bau und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Hier stehen statt zehn Millionen Euro nur noch 6,41 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Zuschüsse für Forschung in diesem Bereich sollen 2025 nur noch 1,41 Millionen Euro statt wie bisher fünf Millionen Euro betragen.

Beratung über Etatentwurf steht noch aus

Der Etatentwurf für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sieht ein Ausgabenplus von mehr als fünf Milliarden Euro vor, zudem ist der Einzelplan 12 des Bundeshaushalts 2025 der größte Investitionshaushalt des Bundes. Bundesminister Volker Wissing plant für kommendes Jahr Ausgaben in Höhe von 49,67 Milliarden Euro (2024: 44,45 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 34,98 Milliarden Euro vorgesehen. Als Einnahmen sind 16,06 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 15,87 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Über den Etatentwurf berät der Bundestag am 12. September 2024 in erster Lesung.





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