DigitalPakt SchuleFortsetzung ja – nur wann?

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger befürwortet grundsätzlich eine Fortführung des DigitalPakts Schule.
(Bildquelle: Bundesregierung/Guido Bergmann)
Mit dem DigitalPakt Schule 2019-2024 hat der Bund verstärkte Investitionen der Länder und Kommunen in die digitale Bildungsinfrastruktur unterstützt. Im Mai 2024 endete die Möglichkeit, Förderanträge zu stellen. Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Resümee zum DigitalPakt gezogen. Demnach sind 97 Prozent der Mittel im Basis-DigitalPakt Schule bewilligt, in den vergangenen zwölf Monaten seien im Basis-DigitalPakt Schule knapp eine Milliarde Euro an Bundesmitteln abgeflossen. Die von den Ländern im DigitalPakt Schule bewilligten Vorhaben können noch bis Ende 2025 gegenüber dem Bund abgerechnet werden, bei den länderübergreifenden Vorhaben ist die Abrechnung noch bis Ende 2026 möglich.
Ergänzung für Investitionen der Länder
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sprach sich zwar für eine Fortsetzung des Fördervorhabens aus, sparte aber konkrete Angaben zu Ausgestaltung und Zeitplan aus: „Es geht darum, gemeinsam unsere Schulen digitaler zu machen und das volle Potenzial digitaler Bildung auszuschöpfen. Da sind wir noch nicht am Ziel. Deswegen braucht es den Digitalpakt 2.0. Klar ist dabei, dass die Unterstützung des Bundes immer nur die nötigen Investitionen der Länder ergänzen kann“, so die Bundesministerin. Auch Christine Streichert-Clivot, Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes betonte, dass eine Fortführung der Förderung unverzichtbar sei: „Digitalisierung ist eine Daueraufgabe und um diese auch in Zukunft nicht zu gefährden, bedarf es wissenschaftlicher, politischer, administrativer, aber auch beachtlicher finanzieller Unterstützung in einer gemeinsamen, nationalen Kraftanstrengung. Die Länder sehen in einer Fortsetzung des DigitalPakts Schule die notwendige Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung im Schulbereich.“
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