GesetzgebungHöherer Schutz vor Cyberangriffen

Nationales IT-Lagezentrum: Das BSI ist die zentrale Cybersicherheitsbehörde in Deutschland.
(Bildquelle: BSI / Bernd Lammel)
Das Bundeskabinett hat heute einen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten umfassenden Entwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen. Mit dem Entwurf wird die EU-Richtlinie NIS2 in nationales Recht umgesetzt. Das neue Cybersicherheitsgesetz sieht vor, die Pflichten zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und zur Meldung von Cyberangriffen auf eine breitere Basis zu stellen.
Neue Kategorien werden eingeführt
Wesentliche Neuerungen sind die Einführung der Kategorien „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“, die eine Erweiterung der bestehenden Sicherheitsanforderungen bedeuten. Der Gesetzentwurf definiert umfassende Maßnahmen, darunter Risikoanalysekonzepte, Back-up-Management und Verschlüsselung. Neu ist auch ein dreistufiges Meldesystem für Cybervorfälle, das eine schnelle Reaktion auf Bedrohungen gewährleisten soll. Zudem soll die Position eines Chief Information Security Officer für den Bund geschaffen werden.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner unterstrich die Bedeutung der Maßnahmen: „Rund 29.500 Unternehmen sind künftig zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Sie gewährleisten die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und bilden das Rückgrat der Cybernation Deutschland.“ Das BSI als zentrale Cybersicherheitsbehörde wird eine verstärkte Rolle bei der Aufsicht und Unterstützung der betroffenen Unternehmen einnehmen. Neue Aufsichtsinstrumente und ein erweiterter Bußgeldrahmen sollen für die Einhaltung der Vorschriften sorgen.
Zeitenwende auch für innere Sicherheit
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte: „Die Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit ist unverändert hoch. Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und seinen Folgen erleben wir auch eine Zeitenwende für die innere Sicherheit. Mit unserem Gesetz erhöhen wir den Schutz vor Cyberangriffen, unabhängig davon, ob sie staatlich gesteuert oder kriminell motiviert sind.“
Neben dem Gesetzentwurf plant das Bundesministerium des Innern die Einführung eines KRITIS-Dachgesetzes, das erstmals sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegen soll. Diese Maßnahmen sind Teil einer Gesamtstrategie zur Erhöhung der Resilienz gegenüber Cybergefahren und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland.
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