Mecklenburg-VorpommernJustizvollzugsanstalten werden digitaler

Die Leiterinnen und Leiter der norddeutschen Justizvollzugsanstalten bei ihrer Konferenz im Stralsunder Rathaus.
(Bildquelle: JVA Stralsund)
Die Digitalisierung der Justiz umfasst nicht nur digitale Gerichtsakten oder die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Verhandlungen per Videokonferenz, sondern auch den Justizvollzug. Nun trafen sich die Leiterinnen und Leiter der norddeutschen Justizvollzugsanstalten zu einer Konferenz in Stralsund, bei der es auch um die Digitalisierung im Vollzug ging. Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern berichtet über das Thema. Im Juni 2023 hatte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt das Konzept „DIE Justiz 2030“ vorgestellt, in dem Ziele und Maßnahmen für die Digitalisierung der gesamten Justiz des Landes – einschließlich des Vollzugs – in den kommenden sieben Jahren festgeschrieben sind (wir berichteten).
Die vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern stünden wie die gesamte Justiz vor der Herausforderung der Digitalisierung, sagte die Ministerin jetzt anlässlich der Konferenz. Bei der Ausstattung der Haftraumtelefonie und der Anschaffung von Videokonferenztechnik für Online-Termine mit den Gerichten sei das Land bereits auf der Zielgeraden. So seien in den modernisierten Haftfluren der JVA Stralsund und der JVA Bützow Terminals eingerichtet worden. Darüber könnten Gefangene etwa digital Anträge stellen, zum Beispiel auf Besuch, für einen Ausgang oder für einen Arzttermin. Zudem sei Gefangenen teilweise schon der Einblick in ihre Lohnabrechnungen möglich. In der JVA Stralsund stehe den Gefangenen auch der Zugang zur eLiS-Plattform zur Verfügung. Diese speziell für den Strafvollzug entwickelte Lernplattform können die Gefangenen beispielsweise für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder fürs Bewerbungstraining nutzen. In Planung seien neue, sichere Haftraummediensysteme, die den besonderen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzugs gerecht werden. „Mit Blick auf die Resozialisierung und auf die Entlassungsvorbereitung sind diese Punkte sehr wichtig“, sagt Bernhardt, die sich während der Konferenz von Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns vertreten ließ.
An die elektronische Verwaltungsakte sollen die Justizvollzugsanstalten in den kommenden Jahren angeschlossen werden. Bis 2030 plant Mecklenburg-Vorpommern zudem die Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte. „Dafür sind bereits jetzt wichtige Bausteine gesetzt“, sagte Bernhardt. Voraussichtlich Anfang 2024 soll zudem die Telemedizin in den Anstalten starten. Diese digitale ärztliche Versorgungsmöglichkeit werde derzeit in anderen Bundesländern bereits genutzt, sodass Mecklenburg-Vorpommern von diesen Erfahrungen profitieren könne.
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