BMDSMehr Tempo für den Netzausbau

Das Bundeskabinett hat eine Vorrangregel für Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschlossen.
(Bildquelle: wklzzz/123rf.com)
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen als „überragendes öffentliches Interesse“ im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu verankern. Diese Einstufung soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, indem sie dem Netzausbau Vorrang gegenüber anderen Belangen wie etwa dem Natur- oder Denkmalschutz einräumt. Dieser Schritt war bereits vielfach gefordert worden, zuletzt etwa von Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus (wir berichteten). „Leistungsfähige, souveräne und resiliente Telekommunikationsnetze sind ein Standortfaktor in der digitalen Welt. Mit der Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses machen wir Tempo beim Netzausbau. Direkt nach Amtsantritt setzt die neue Bundesregierung damit ein erstes Vorhaben des Koalitionsvertrags um. In der Vergangenheit wurde viel geredet, diskutiert und gezaudert – jetzt geht es darum, endlich in die Umsetzung zu kommen“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger.
Beschluss noch vor der Sommerpause
Das Bundesdigitalministerium (BMDS) hat für die erforderliche TKG-Änderung eine Formulierungshilfe für ein „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ vorgelegt, das nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die bis zum 31.12.2030 befristete Regelung umfasst sowohl den Ausbau von Glasfaser- als auch Mobilfunknetzen und soll ohne Einschränkung in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Die Befristung der Regelung orientiert sich an der Erwartung der Bundesregierung, dass dieses Ziel bis Ende 2030 erreicht werden kann. Nach dem erfolgten Kabinettsbeschluss wird der Gesetzesvorschlag an die Fraktionen der CDU/CSU und SPD übersandt und von diesen ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Eine Verabschiedung könnte noch vor der Sommerpause erfolgen, so das BMDS. Damit werde ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrags schnellstmöglich umgesetzt. Die Gesetzesänderung könne so größtmögliche Wirkung entfalten und unterstreiche die Bedeutung des Telekommunikationsnetzausbaus für die digitale Transformation in Deutschland.
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