IT-PlanungsratNeue Wege für Online-Dienste
Um neue Wege bei der Umsetzung von Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ging es bei der Sommersitzung des IT-Planungsrats (22. Juni 2022, Berlin). Unter dem Vorsitz von Markus Richter, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, wurde erörtert, wie die Bereitstellung der für Bürgerinnen und Bürger besonders relevanten Verwaltungsleistungen durch das Einer-für-Alle(EfA)-Prinzip weiter beschleunigt werden kann. Dies beträfe beispielsweise das digitale Elterngeld oder die digitale Baugenehmigung, heißt es vonseiten des IT-PLR. „Wir als IT-Planungsrat haben verstanden, dass die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen eine fortdauernde Aufgabe ist, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam immer wieder neue Lösungen finden müssen“, sagt Bundes-CIO Richter. „Das ist für die Zukunft unseres Landes nötig und dafür haben wir im IT-Planungsrat neue Wege gefunden.“ Dazu zählt nach Angaben des IT-Planungsrats auch der Aufbau eines elektronischen Marktplatzes durch die Genossenschaft govdigital (wir berichteten).
Digitaler Marktplatz und FIT-Store
Der neue Marktplatz soll Dienstleistungen für die Nachnutzung der EfA-Leistungen zur Verfügung stellen. Über govdigital sollen Kommunen außerdem die vom Bund oder einzelnen Ländern entwickelten Online-EfA-Dienste beziehen können. Mit dem vom IT-Planungsrat verabschiedeten Fortschrittsbericht ist der Marktplatz in den Produktivbetrieb überführt worden (wir berichteten). Flankierend werden künftig in dem von der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) betreuten FIT-Store Online-Dienste zu standardisierten Vertragsbedingungen zur Nachnutzung angeboten. Perspektivisch sollen Marktplatz und FIT-Store der gesamten öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen. „Wenn wir betriebsbereite digitale Verwaltungsleistungen schnell in die Fläche bringen möchten, ist es folgerichtig, dass der digitale Marktplatz mit dem FIT-Store öffnet und dort alle für die Nachnutzung geeigneten Leistungen bereitgestellt werden. Und dies unabhängig davon, ob sie im Rahmen der OZG-Umsetzung entwickelt wurden oder nicht“, erklärt FITKO-Präsidentin Annette Schmidt.
FITKO setzt Registerdatennavigation um
Wenn Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen Verwaltungsleistungen online beantragen, müssen sie dafür häufig Urkunden oder andere Nachweise einreichen. Diese Informationen soll die Verwaltung zukünftig selbst ermitteln, kündigt der IT-Planungsrat an. Denn ein Großteil der Informationen liege in den Registern der Verwaltung ohnehin bereits vor. Mit der Registermodernisierung wolle der IT-PLR den automatischen Nachweisaustausch ermöglichen. Damit sich die Verwaltung entsprechende Informationen einholen kann, müsse zunächst eine interne Infrastruktur geschaffen werden. Nach einem ersten Zielbild aus dem Jahr 2021 habe der IT-Planungsrat nun wesentliche Richtungsvorschläge beraten und angenommen. Dazu gehöre die Schaffung der Komponente Registerdatennavigation. Sie werde dafür sorgen, dass Nachweise auch bei den zuständigen dezentralen Registern abgerufen werden können. Am Beispiel der Geburtsurkunde hieße das: Bürger beantragen bei einem Amt eine Leistung, für die ihre Geburtsurkunde benötigt wird. Die Registerdatennavigation ermittle dann das zuständige Geburtsregister, sodass der Nachweis beim Geburtsregister des Geburtsorts der Bürger abgerufen werden kann – und nicht etwa beim Geburtsregister im Nachbarort. Die FITKO soll die Registerdatennavigation umsetzen.
Diese und weitere Beschlüsse der 38. Sitzung des IT-Planungsrats können circa eine Woche nach der Sitzung online eingesehen werden.
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