HessenNicht mehr persönlich vor Gericht
Hessen will sich bei der anstehenden Herbstkonferenz der Justizminister dafür einsetzen, dass in bestimmten Verfahren ein Rechtsrahmen für eine digitale Antragstellung bei Gericht geschaffen wird. Nach dem bereits vorgelegten Beschlussvorschlag soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die prüft, wie Zugangsbarrieren zur Justiz weiter abgebaut werden können. Dafür könnte in bestimmten Antragsverfahren, beispielsweise in Gewaltschutzverfahren, auf ein persönliches Erscheinen bei Gericht verzichtet werden. Durch diese Erweiterung des digitalen Zugangs zur Justiz solle mehr Bürgernähe geschaffen werden, sagte Hessens Justizminister Roman Poseck.
Viele Rechtsuchende können auch das nächstgelegene Amtsgericht nicht ohne erheblichen Aufwand erreichen. So kann fehlende Mobilität in ländlichen Gegenden beziehungsweise bei körperlich eingeschränkten, älteren und kranken Personen oder bei fehlender Kinderbetreuung dazu führen, dass die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erschwert wird. Daher müsse es das Ziel sein, zu überprüfen, in welchen Verfahren es tatsächlich erforderlich ist, dass Bürger das Gericht persönlich aufsuchen, so Poseck. Durch die vorhandenen Technologien könne bereits in vielen Fällen auf eine körperliche Anwesenheit der Beteiligten vor Ort – auch zur Identitätsfeststellung – verzichtet werden.
Auch die Erfahrungen in der Pandemie hätten deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der digitalen Zugänge zur Justiz erforderlich sei, sagte Poseck. Die hessische Justiz sei hier bereits gut vorangekommen, so etwa mit der Eröffnung des digitalen Rechtsverkehrs für Bürger. Eine digitale Antragstellung könnte auch mit weiteren digitalen Dienstleistungen wie der Online-Terminvereinbarung kombiniert werden, die in Hessen derzeit pilotiert werde, so der Justizminister abschließend.
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