SachsenStand bei der E-Verfahrensakte
Über den Stand der Umsetzung im Projekt E-Verfahrensakte der Justiz Sachsen hat jetzt Katja Meier, Justizministerin des Freistaats berichtet. Laut Ministerium handelt es sich dabei um das derzeit mit Abstand größte und wichtigste Veränderungsvorhaben der sächsischen Justiz.
Bis zum 1. Januar 2026, so schreibt es der Bundesgesetzgeber vor, sollen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Verfahren in digitalen Akten bearbeiten. Nach Meiers Bericht liegt die sächsische Justiz sehr gut im Zeitplan. Derzeit arbeiten mehr als 1.500 Nutzerinnen und Nutzer an 28 Gerichten mit der elektronischen Verfahrensakte. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sei die E-Akte seit Juni 2022 vollständig eingeführt.
Arbeitsgerichte arbeiten digital
Damit führe die erste sächsische Gerichtsbarkeit ihre Akten flächendeckend elektronisch. Bundesweit sei der Freistaat erst das vierte Bundesland, in dem die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit digital arbeitet, so die Ministerin. Weitere Gerichtsbarkeiten befänden sich bereits in der Pilotphase oder stünden kurz davor.
Die Pilotierung der E-Strafakte – der von Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam geführten Akte – soll noch in diesem Jahr flächendeckend im gesamten Landgerichtsbezirk Zwickau in drei aufeinander aufbauenden Stufen erfolgen. Die gemeinsamen Planungen und Abstimmungen hierzu sowie die entsprechenden organisatorischen und technischen Vorbereitungen seien weit fortgeschritten, so die Justizministerin.
Elektronischer Rechtsverkehr
In engem Zusammenhang mit der elektronischen Aktenführung stehe der so genannte elektronische Rechtsverkehr, also die Ablösung der herkömmlichen Papierakte. Bereits seit dem Jahr 2012 sei der elektronische Rechtsverkehr bei allen Gerichten und in allen Verfahrensarten eingeführt. Derzeit werden monatlich rund 200.000 elektronische Eingänge verzeichnet, Tendenz steigend.
Darüber hinaus sei geplant, die Kapazitäten für Online-Verhandlungen deutlich zu erhöhen. Perspektivisch sollen in jedem der rund 300 Sitzungssäle der sächsischen Justiz Videoverhandlungen durchgeführt werden können. Die technische Ausstattung der Sitzungssäle erfolge derzeit im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen zur Einführung der elektronischen Akte.
Digitalpakt zwischen Bund und Ländern
Für den fortschreitenden Digitalisierungsprozess brauche es weiterhin ausreichend qualifiziertes Personal und ausreichende Mittel, damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, betonte Meier. Sachsen sei dazu mit dem Bund im Gespräch: Der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern müsse um einen Digitalpakt erweitert werden. Dieses Anliegen habe sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder im November vergangenen Jahres an Bundesjustizminister Marco Buschmann herangetragen.
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