Baden-WürttembergZweite juristische Staatsprüfung wird digital

Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (links) beim Test der Hard- und Software auf der Landesmesse in Stuttgart.
(Bildquelle: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg)
Die Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg werden künftig die Wahl haben, ob sie zu Stift und Papier oder zum Laptop greifen, um die Zweite juristische Staatsprüfung zu schreiben. Bereits am 3. Dezember 2024 steht die Premiere der E-Prüfung an. Im Rahmen des Zukunftsforums Justiz auf der Landesmesse in Stuttgart im Oktober war das Landesjustizprüfungsamt mit einem Stand zur E-Prüfung vertreten. Die Referendarinnen und Referendare konnten dort die Hard- und Software testen. „Die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen ist in einer zukunftsgerichteten Justiz unabdingbar und genießt hohe Priorität“, erläuterte die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges. Darüber hinaus steht den Referendarinnen und Referendaren zur Vorbereitung auf die E-Prüfung bereits seit Anfang des Jahres ein Demoportal zur Verfügung, um sich mit der Software vertraut machen zu können.
Viele Prüflinge entscheiden sich für E-Prüfung
Die Prüflinge freuen sich auf das neue Angebot, so das Justizministerium – ebenso wie die Prüferinnen und Prüfer, die in Zukunft nicht mehr mit unleserlichen Handschriften kämpfen müssen. Für die kommende Prüfung im Dezember 2024 haben sich über 85 Prozent der 490 teilnehmenden Referendarinnen und Referendare für eine elektronische Bearbeitung der Klausuren entschieden. Die E-Prüfung wird in geräumigen und modernen Hallen in Freiburg, Mannheim, Filderstadt und Esslingen angeboten.
Redundanz gewährleistet Sicherheit
Das Landesjustizprüfungsamt arbeitet bei der Hardwareausstattung mit dem in Karlsruhe ansässigen Unternehmen Computermiete.de zusammen, welches an allen Prüfungsstandorten Aufbau und Betrieb einer leistungsfähigen Prüfungstechnik übernehmen wird. Bei der E-Prüfung werden mehrere redundante Hardwaresysteme eingesetzt, um einen unbeabsichtigten Prüfungsabbruch auszuschließen. Gleichzeitig ist technisch sichergestellt, dass die Referendarinnen und Referendare während der Prüfung keinen allgemeinen Zugang zum Internet haben.
Digitalisierung der Ersten juristischen Prüfung soll folgen
Perspektivisch soll es nicht bei der Digitalisierung der Zweiten juristischen Staatsprüfung bleiben. „Wir können unmittelbar mit der Einführung der E-Prüfung in der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung beginnen, sobald der Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt“, so Ministerin Gentges. Gleiches gilt für die Umsetzung einer digitalen Korrektur samt Akteneinsicht, welche das Landesjustizprüfungsamt in den kommenden Jahren realisieren möchte, um sich gänzlich von den Papierakten verabschieden zu können.
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